Antrag auf Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen; Beschluss zur Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I und Aufstellung eines Bebauungsplanes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 24.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Am 26.03.2018 ging beim Markt Altomünster ein Antrag auf Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen auf einer Fläche von ca. 1,5 ha und einer Ausbaugröße von max. 750 kWp ein.
Die betreffende Fläche ist im Lageplan blau umrandet:
Eine Einspeisezusage des Netzbetreibers liegt bereits vor.
Für die Errichtung des Vorhabens bedarf es einer Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I und der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Beschluss
1.
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Der Markt Altomünster beschließt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I und für die Aufstellung eines Bebauungsplanes unterzeichnet,
- die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitung
sbereich I
und
für das Grundstück Flurnummer 1147 Tfl. der Gemarkung Stumpfenbach.
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2.
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Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I, 3. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen“.
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3.
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Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Deutenhofen Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage.
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4.
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Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger, Aichach beauftragt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Datenstand vom 03.05.2018 08:37 Uhr