Fortschreibung des Flächennutzungsplans - ÜB II; 5. Änderung Sonderbaufläche "Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg, 2. Änderung"; Billigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 26.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderates vom 28.07.2020 wurde ein Antrag auf Erweiterung der Freiflächenfotovoltaikanlage mit einer geplanten Leistung von ca. 2,3 MWp südlich von Lichtenberg auf einer Teilfläche von ca. 2,77 ha der Flurnummer 255 der Gemarkung Hohenzell vorgestellt. Dabei wurde ein Absichtsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes gefasst.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 20.10.2020 beschlossen.
Inzwischen hat das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger einen Entwurf ausgearbeitet.
Die Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 3,3 ha.
Bei der zu überplanenden Fläche handelt sich um eine ehemalige Sand-/Kiesgrube und somit um eine Konversionsfläche.
Details zu den Solarmodulen und den Ausgleichsflächen werden im Bebauungsplanverfahren geregelt.
Übersichtslageplan
Eine Kostenübernahmevereinbarung für das Bauleitplanungsverfahren ist bereits unterzeichnet.
Beschluss
Die 5. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II, „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg, 2. Änderung“ wird in der Fassung vom 26.01.2021 gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Florian Metzger hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Belange nicht mit abgestimmt.
Datenstand vom 29.01.2021 10:58 Uhr