Einbeziehungssatzung Irchenbrunn "Westlicher Ortsrand"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2023 ö 2

Beschluss

  1. Zur Stellungnahme des Landratsamts Dachau – Technischer Umweltschutz
Entsprechend der Abwägung erfolgt folgende redaktionelle Ergänzung in den Hinweisen:
„Im Umkreis zum Plangebiet ist kein Betriebsbereich gemäß §3 Nr. 5a BImSchG vorhanden. Insofern sind gemäß § 50 BImSchG hervorgerufene Auswirkungen aufgrund von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nummer 13 der Richtlinie 2012/18/EU in Betriebsbereichen auf benachbarte Schutzobjekte gemäß §3 Abs. 5d BImSchG nicht zu erwarten.“

  1. Zur Stellungnahme des Landratsamts Dachau – Rechtliche Belange 
Die Einbeziehungssatzung wird entsprechend der Abwägung redaktionell unter Ziffer 5.1 mit „nur zulässig sind“ angepasst.

  1. Satzungsbeschluss
Der Markt Altomünster beschließt die Einbeziehungssatzung Irchenbrunn „westlicher Ortsrand“ in der Fassung vom 14.02.2023 unter Einarbeitung der beschlossenen Ergänzungen als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2023 07:51 Uhr