1. Zur Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich Technischer Umweltschutz
Entsprechend der fachlichen Abwägung erfolgt folgende redaktionelle Ergänzung in den Hinweisen:
„Im Umkreis zum Plangebiet ist kein Betriebsbereich gemäß §3 Nr. 5a BImSchG vorhanden. Insofern sind gemäß § 50 BImSchG hervorgerufene Auswirkungen aufgrund von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nummer 13 der Richtlinie 2012/18/EU in Betriebsbereichen auf benachbarte Schutzobjekte gemäß §3 Abs. 5d BImSchG nicht zu erwarten.“
2. Zur Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich Kommunale Abfallwirtschaft
Entsprechend der fachlichen Abwägung erfolgt keine Änderung der Ortsabrundungssatzung.
3. Zur Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich Rechtliche Belange
Die Ortsabrundungssatzung wird entsprechend der fachlichen Abwägung redaktionell unter Ziffer 5.1 mit „nur zulässig sind“ angepasst.
4. Zur Stellungnahme des Wasserzweckverbandes „Weilachgruppe“
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
5. Zur Stellungnahme des Bayernwerks Netz GmbH
Entsprechend der fachlichen Abwägung erfolgt keine Änderung der Ortsabrundungssatzung.
6. Zur Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern
Entsprechend der fachlichen Abwägung erfolgt keine Änderung der Ortsabrundungssatzung.
7. Satzungsbeschluss
Der Markt Altomünster beschließt die Ortsabrundungssatzung Asbach „Zwischen der Eisenreichstraße und dem Schäfflerweg, Erweiterung und Änderung“ in der Fassung vom 14.02.2023 unter Einarbeitung der beschlossenen Ergänzungen als Satzung.