Nach den Regularien des Breitbandrichtlinie des Freistaats Bayern erhöht sich bei einer interkommunalen Zusammenarbeit der Förderhöchstbetrag um 50.000,- € für jede der beteiligten Gemeinden.
Es wird vorgeschlagen, dass der Markt Altomünster mit der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms nach der Breitbandrichtlinie interkommunal zusammenarbeiten, die hierzu nötigen Planungen miteinander abstimmen und das Auswahlverfahren in engem zeitlichen Zusammenhang mit dieser unter Hinweis auf das dortige Erschließungsgebiet durchzuführen.
Mit der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern ist hierfür eine „Einfache Arbeitsgemeinschaft“ nach § 4 KommZG abzuschließen:
Zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
„Kommunale Breitbandförderung Markt Altomünster und Gemeinde Hilgertshausen-Tandern“
schließen
1. der Markt Altomünster, St.-Altohof 1, 85250 Altomünster
vertreten durch den Ersten Bürgermeister Anton Kerle
und
2. die Gemeinde Hilgertshausen-Tandern, Schrobenhauser Str. 9, 86567 Tandern
vertreten durch den Ersten Bürgermeister Hans Kornprobst
folgende
Vereinbarung
§ 1
Beteiligte und Name der Arbeitsgemeinschaft
Der Markt Altomünster und die Gemeinde Hilgertshausen-Tandern bilden eine Einfache Arbeitsgemeinschaft unter dem Namen „Kommunale Breitbandförderung Markt Altomünster und Gemeinde Hilgertshausen-Tandern“.
§ 2
Zweck und Aufgaben der Einfachen Arbeitsgemeinschaft
Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt den Zweck, eine Breitbandförderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie) zu erhalten, indem
- die beteiligten Kommunen eine eng abgestimmte Breitbanderschließungsplanung zur Ermittlung von Synergien durchführen,
- die beteiligten Kommunen ein oder mehrere Erschließungsgebiete gemeinsam, parallel oder in einem engen zeitlichen Zusammenhang ausschreiben
- jede an der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligte Kommune in ihrer Bekanntmachung zum Auswahlverfahren auf die Zusammenarbeit mit der jeweils anderen Kommune verweist.
Weiter behandelt die Arbeitsgemeinschaft alle diesen Zweck betreffenden Angelegenheiten in enger Abstimmung.
§ 3
Geschäftsordnung und Geschäftsführung
Die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft führt der Markt Altomünster. In Absprache kann ein Aufgabenwechsel auf die andere beteiligte Kommune erfolgen.
Durch die Beteiligung an der Arbeitsgemeinschaft werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten als Träger von Aufgaben und Befugnissen gegenüber Dritten nicht berührt.
§ 4
Kosten
Jede beteiligte Kommune trägt die auf ihr anfallenden Kosten selbst.
§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Vereinbarung wird wirksam, sobald sie von den Beteiligten unterzeichnet worden-ist.
Die Vereinbarung tritt außer Kraft, sobald das Ende der Planungsarbeiten durch die-Beteiligten festgestellt wurde und die Maßnahmen unter § 2 abgeschlossen sind.
Altomünster, den xx.09.2016
Markt Altomünster Gemeinde Hilgertshausen-Tandern
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Anton Kerle Hans Kronprobst
1. Bürgermeister 1. Bürgermeister