Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand, nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung, südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker und nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“.; Änderungsbeschluss zu dem Beschluss vom 23.07.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö 1

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2024 wurden die Anträge für die Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen 
  • auf dem Grundstück Flurnummer 1409 der Gemarkung Stumpfenbach mit einer Größe von 6,97 ha und durchschnittlichen Ackerzahl von 50,59 „nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“ 
  • auf dem Grundstück Flurnummer 1147 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach mit einer Größe von 0,97 ha und durchschnittlichen Ackerzahl von 51,49 „nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“
  • auf dem Grundstück Flurnummer 1006 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach mit einer Größe von 9,00 ha und einer durchschnittlichen Ackerzahl von 48,52 „nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand“ 
  • auf dem Grundstück Flurnummer 808 (TF) der Gemarkung Oberzeitlbach mit einer Größe von ca. 4,3 ha und einer durchschnittlichen Ackerzahl von 53,41 „südlich von Oberzeitlbach - Kreppenacker“,
für die jeweils ein positiver Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden Bebauungsplan vorliegt, in das Verfahren Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand, nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung, südlich von Oberzeitlbach - Kreppenacker und nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“ zusammengefasst. 
Unter der Prämisse des Abschlusses einer Kostenübernahmevereinbarung für die Planungskosten sollte das jeweilige Bebauungsplan- bzw. Flächennutzungsplanverfahren weitergeführt werden.

Von den Betreibern der geplanten Anlagen „nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“, „nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“ und „nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand“ wurden die benötigten Kostenübernahmevereinbarungen zur Weiterführung der Bauleitplanung nicht unterschrieben. 

Es wird vorgeschlagen, 
  • die Verfahren, für die keine unterzeichnete Kostenübernahmevereinbarung vorliegt, nicht weiter zu führen und den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes abzuändern sowie die entsprechenden Beschlüsse zur Aufstellung eines Bebauungsplanes aufzuheben und
  • das verbleibende Verfahren „südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker“ in einem eigenem Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans weiterzuführen.
Flächennutzungsplanausschnitt „nordöstlich von Stumpfenbach – Hütwiesfeld“


Flächennutzungsplanausschnitt „nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“





Flächennutzungsplanausschnitt „nordöstlich von Deutenhofen“




Flächennutzungsplanausschnitt „südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker“






Übersichtslageplanübersicht zu den vorgenannten Verfahren

Beschluss

  1. Der Beschluss vom 23.07.2024 zur Änderung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung wird für den Teilbereich der Bebauungspläne 
  • Stumpfenbach Nr. 7 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“ auf der Flurnummer 1409 der Gemarkung Stumpfenbach,
  • Deutenhofen Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“ auf der Flurnummer 1147 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach und
  • Deutenhofen Nr. 3 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand“ auf der Flurnummer 1006 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach 
aufgehoben.

  1. Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Oberzeitlbach - Kreppenacker“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2025 07:13 Uhr