Bebauungspläne Deutenhofen Nr. 2 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung und Deutenhofen Nr. 3 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand"; Aufhebung der Absichtsbeschlüsse und Aufstellungsbeschlüsse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö 2

Sach- und Rechtslage

Für die Flächen nordwestlich von Deutenhofen auf der Flurnummer 1147 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach und nordöstlich von Deutenhofen auf der Flurnummer 1006 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach wurden in der Sitzung vom 22.02.2022 Anträge für die Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen behandelt und jeweils ein Absichtsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung jeweils eines Bebauungsplanes gefasst. 

Am 27.09.2022 folgte der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungspläne Deutenhofen Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“ und Deutenhofen Nr. 3 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Deutenhofen – Am Brand“. 

Von den jeweiligen Antragstellern wurden die benötigten Kostenübernahmevereinbarungen zur Weiterführung der Bauleitplanung nicht unterschrieben bzw. auf Nachfrage äußerte dieser kein weiteres Interesse an der Weiterverfolgung der Planung. 

Für die Fläche Deutenhofen Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“ beträgt die Ackerzahl 51,49 und für die Fläche Deutenhofen Nr. 3 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Deutenhofen – Am Brand“ beträgt diese 48,52.

Nach dem Kriterienkatalog zum Stand des Absichtsbeschlusses wurde die Ackerzahl als nicht zu hoch eingeschätzt wurde. 

Inzwischen wurde der Kriterienkatalog durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 27.06.2024 überarbeitet und die maximale Ackerzahl auf 48,0 angepasst. Nach diesem überarbeiteten Kriterienkatalog wird diese Fläche zukünftig nicht mehr als geeignet angesehen. 
















Lageplanausschnitt – Deutenhofen Nr. 2 




Lageplanausschnitt – Deutenhofen Nr. 3 

Beschluss

Die Absichtsbeschlüsse vom 22.02.2022 sowie die Aufstellungsbeschlüsse vom 27.09.2022 für die Bebauungspläne
  • Deutenhofen Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“ und 
  • Deutenhofen Nr. 3 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Deutenhofen – Am Brand“ 
werden aufgehoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2025 07:13 Uhr