Bebauungsplan Stumpfenbach Nr. 7 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld"; Aufhebung des Absichtsbeschlusses und Aufstellungsbeschlusses
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Für eine Fläche nordöstlich von Stumpfenbach auf der Flurnummer 1409 der Gemarkung Stumpfenbach wurde in der Sitzung vom 27.09.2022 ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage behandelt und ein Absichtsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst.
Am 23.07.2024 folgte der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Stumpfenbach Nr. 7 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“.
Vom Antragsteller wurden die benötigten Kostenübernahmevereinbarungen zur Weiterführung der Bauleitplanung nicht unterschrieben.
Die betroffene Fläche hat eine Ackerzahl von 50,59, die nach dem Kriterienkatalog zum Stand des Absichtsbeschlusses als nicht zu hoch eingeschätzt wurde. Inzwischen wurde der Kriterienkatalog durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 27.06.2024 überarbeitet und die maximale Ackerzahl auf 48,0 angepasst. Nach diesem überarbeiteten Kriterienkatalog wird diese Fläche zukünftig nicht mehr als geeignet angesehen.
Lageplanausschnitt
Beschluss
Der Absichtsbeschluss vom 27.09.2022 sowie der Aufstellungsbeschluss vom 23.07.2024 für den Bebauungsplan Stumpfenbach Nr. 7 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“ werden aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2025 07:13 Uhr