Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für Pipinsried Ost; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 27.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Am südöstlichen Ortsrand von Pipinsried (Flurnummer 489 Tfl. der Gemarkung Pipinsried) wird eine Bebauung mit zwei Wohnhäusern gewünscht.
Das Grundstück befindet sich auf einer Anhöhe in sog. zweiter Reihe. Diesbezügliche Bauvoranfragen scheiterten bislang seitens des Landratsamtes aufgrund der Außenbereichslage und insbesondere bzgl einer angedachten Zufahrt von Süden am Widerspruch zu naturschutzrechtlichen Belangen.
Mit Schreiben vom 25.11.2016 wurde ein Antrag auf Aufstellung einer Satzung zur Verwirklichung des Bauwunsches beantragt.
Zwischenzeitlich fanden verschiedene Gespräche mit den Antragstellern und dem Landratsamt Dachau statt.
Die zu überplanende Teilfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Marktes Altomünster als Wohnbaufläche dargestellt:
Aufgrund der vorhandenen Biotope und Gehölzstreifen im engeren Planungsumfeld sind erhöhte Anforderungen bezüglich des Naturschutzes zu erwarten.
Die Anfahrt der zukünftigen Bebauung ist über das nördlich gelegene Grundstück Flurnummer 307 der Gemarkung Pipinsried, das ebenfalls im Eigentum der Antragsteller ist, vorgesehen.
Ein Ankaufsrecht für den Markt Altomünster im Rahmen des Baulandmodells kann aufgrund der Eigenbedarfsregelung nicht ausgeübt werden.
Beschluss
1.
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Der Markt Altomünster stellt für die Grundstücke Flurnummern 489 Tfl. und 307 Tfl. der Gemarkung Pipinsried unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB auf.
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2.
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Die Satzung erhält die Bezeichnung Pipinsried „An der äußeren unteren Hauptstraße“.
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3.
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Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro Obeser beauftragt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.07.2017 08:04 Uhr