Erweiterung der Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg; Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 25.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Im Jahr 2012 wurde südlich von Lichtenberg eine Freiflächenfotovoltaikanlage auf einer Fläche von ca. 3,7 ha und einer Ausbaugröße von 1536,15 kWp errichtet (vgl. Luftbild).
Am 18.07.2017 ging beim Markt Altomünster ein Antrag auf Erweiterung dieser bestehenden Freiflächenfotovoltaikanlage ein.
Die Erweiterung mit eine Ausbaugröße von 749,9kWp ist südwestlich der bisherigen Anlage auf einer Teilfläche von ca. 1 ha des Grundstückes Flurnummer 255 der Gemarkung Hohenzell (im Lageplan rot umrandet) vorgesehen.
Bei der Flurnummer 255 Tfl. handelt es sich um eine wiederverfüllte bzw. zu verfüllende Kiessandgrube, die nach Angaben des Antragstellers eine sogenannte Konversionsfläche entsprechend des Erneuerbaren Energiegesetzes darstellt.
Für die Erweiterung dieser Anlage bedarf es einer Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teil II und der Änderung des bisherigen Bebauungsplanes Lichtenberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage“.
Beschluss
Der Markt Altomünster beschließt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes unterzeichnet,
und
für das Grundstück Flurnummer 255 Tfl. der Gemarkung Hohenzell.
Die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teil II erhält die Bezeichnung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg, 1. Änderung“.
Die Änderung des Bebauungsplanes erhält die Bezeichnung "Lichtenberg Nr. 1 Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage, 1. Änderung.“
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsb
üro Brugger, Aichach beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2017 10:17 Uhr