Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Aufstieg in die Regionalliga; Zuschussantrag des F.C. Pipinsried e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2017 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der F.C. Pipinsried e.V. hat im Zusammenhang mit dem Aufstieg in die Regionalliga und der Lizenzerteilung die nachstehende Maßnahmen durchgeführt:

-        Errichtung eines Parkplatzes an der Westseite des Sportgeländes        (ca. 78.500,- €)
-        Durchführen von Maßnahmen im Stadion (Errichtung eines Gästeblocks,  Bestuhlung der Tribüne, Ballfanggitters, Rundumbande und WC Container                (ca. 54.000,- €
-        Planungskosten (Sicherheitskonzept, Immiss ionsschutzgutachten)        (ca. 13.500,- €)

Die Gesamtkosten werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von ca. 146.000,-  € geschätzt.

Für diese Maßnahmen wurde mit Schreiben vom 22.06.2017 eine entsprechende Förderung beantragt.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert eine "Erstinvestition/Neubeschaffung" i.d.R. mit einem Fördersatz in Höhe von        max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten, d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungsunterlagen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.

Eigenleistungen, "Eigenmaterialbereitstellung" und Planungskosten werden nicht gefördert.

       Daraus errechnet sich folgender Förderbetrag für "Erstinvestition/Neubeschaffung":

               132.000,- € x 20% = 26.400,- €                

Es wird vorgeschlagen den Maximalförderbetrag auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festzulegen:

               Maximalförderbetrag: 28.800,- €

Der vorgezogene Beginn der Durchführung der Maßnahmen vor der Behandlung des Zuschussantrags im Gemeinderat wurde mit dem Ersten Bürgermeister abgesprochen.

Beschluss

1.        Die Planungskosten werden grundsätzlich nicht als förderfähig anerkannt.

2.        Der F.C. Pipinsried e.V. erhält für die im Zusammenhang mit dem Aufstieg in die Regionalliga und der Lizenzerteilung durchgeführten Maßnahmen eine Förderung in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 28.800,- €.

3.        Die Mittel werden im Haushalt 2018 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.07.2017 10:17 Uhr