Bauleitplanung Altomünster "An der Leopold-Schwaiger-Straße"; Änderung der Verfahrensart


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 05.12.2017 wurde eine Änderung der 1. Änderung und 1. Erweiterung der Ortsrandsatzung „Altomünster-Ost – An der Leopold-Schwaiger-Straße“ beschlossen (vgl. Markierung).


Aufgrund des kürzlich neu eingeführten § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) ist eine vereinfachte Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Anschluss an den Innenbereich möglich. Zur Anwendung dieses Verfahrens nach § 13b BauGB ist es erforderlich den bisherigen Änderungsbeschluss aufzuheben und einen neuen zu fassen.

Eine Ankaufsmöglichkeit für den Markt Altomünster im Rahmen des gemeindlichen Baulandmodells besteht aufgrund der anzuwendenden Eigenbedarfsregelung nicht.

Beschluss

1.
Der Änderungsbeschluss vom 05.12..2017 für die 2. Änderung der Ortsrandsatzung „Altomünster-Ost – An der Leopold-Schwaiger-Straße“ wird aufgehoben.

2.
Der Markt Altomünster beschließt für die Grundstücke Flurnummern 218/1, 218/10, 218/8 Tfl., 220/2, 220/3, 220/4, 220/5, 220/6, 220/8 und 220 der Gemarkung Altomünster unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufzustellen.

3.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Altomünster Nr. 46 „Östliche Leopold-Schwaiger-Straße“.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2018 09:50 Uhr