Mit Schreiben vom 08.05.2019 wurde für die Flurnummern 835, 820 und 820/2 der Gemarkung Thalhausen die Erweiterung der seit 2006 bestehenden Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Schmelchen und Arnberg beantragt.
Übersichtslageplan
Lageplan zur beantragten Fläche
Größenangaben zur beantragten Fläche
Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV) ca. 12,7 ha
Grünfläche (GF) ca. 1,5 ha
Leistung ca. 7 MW
jährlichen Stromerzeugung ca. 7.500 MWh
Bewertung der beantragten Fläche
Ausschlusskriterien
Kriterium Bewertung
Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen trifft zu
Lage an landschaftsbildprägenden Gelände- trifft zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken
Eignungskriterien
Kriterium Bewertung
Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts- erfüllt, Abstand über 500 m
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich- erfüllt, geringe Einsehbarkeit da der Hang an
keiten der Eingrünung und Minimierung drei Seiten von Wald umgeben ist
Anbindung an bestehende Infrastruktur Anbindung an bestehende PV-Anlage
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte
Gesamtbewertung ungeeignet
Möglicher Lösungsansatz (= modifizierte Planungsfläche)
Um das Ausschlusskriterium „Lage an landschaftsbildprägenden Geländeabschnitten“ zu vermeiden, muss der höchste Punkte der Anlage um ca. 5 Höhenmeter nach unten und damit ca. 60 m nach Süden versetzt werden. Damit verkleinert sich die Fläche um ca. 0,6 ha.
Größenangaben zur modifizierten Planungsfläche
Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV) ca. 12,1 ha
Grünfläche (GF) ca. 1,0 ha
Leistung ca. 6,7 MW
jährlichen Stromerzeugung ca. 7.300 MWh
Bewertung der modifizierten Planungsfläche
Ausschlusskriterien
Kriterium Bewertung
Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen trifft nicht zu
Lage an landschaftsbildprägenden Gelände- trifft nicht zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken
Eignungskriterien
Kriterium Bewertung
Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts- erfüllt, Abstand über 550 m
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich- erfüllt, geringe Einsehbarkeit da der Hang an
keiten der Eingrünung und Minimierung drei Seiten von Wald umgeben ist
Anbindung an bestehende Infrastruktur Anbindung an bestehende PV-Anlage
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte
Gesamtbewertung geeignet
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, auf der Basis der modifizierten Planungsfläche den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.