Zwischenbericht zur Abwicklung des Haushalts 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.10.2023 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die Kämmerin berichtet über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2023:


Verwaltungshaushalt


Ansatz 2023

voraussichtliches Ergebnis 2023
Veränderungen
wichtigste Einnahmen



Grundsteuer A
144.000 €
146.247 €
+ 2.247 €
Grundsteuer B
658.000 €
661.142 €
+ 3.142 €
Gewerbesteuer
3.185.000 €
2.450.000 €
- 735.000 €
Anteil Einkommensteuer
6.150.000 € 
6.417.300 €
+ 267.300 €
Familienleistungsausgleich
490.000 €
488.400 €
- 1.600 €
Anteil Umsatzsteuer
250.000 €
281.200 €
+ 31.200 €
Hundesteuer
29.000 €
31.035 €
+ 2.035 €
Schlüsselzuweisung
1.106.848 €
1.106.848 €
0 €
Grunderwerbsteuer
100.000 €
100.000 €
0 €
Schmutzwassergebühr
1.460.000 €
1.457.000 €
-3.000 €
Niederschlagswassergebühr
220.000 €
218.000 €
- 2.000 €
Konzessionsabgaben
200.000 €
219.327 €
+ 19.327 €
Mieten und Pachten
240.000 €
283.984 €
+ 43.984 €
Friedhofsgebühren
52.000 €
75.150 €
+ 23.150 €




Wichtigste Ausgaben



Gewerbesteuerumlage
359.600 €
221.151 €
- 138.449 €
Kreisumlage
5.056.946 €
5.056.946 €
0 €
Zinsen
245.518 €
205.000 €
- 40.518 €

Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen bis auf die Gewerbesteuer mindestens in der veranschlagten Höhe erreicht werden. Die Gewerbesteuereinnahmen werden ca. 25% unter dem Haushaltsansatz liegen. Ursächlich hierfür sind die Inflation, die gesamtweltpolitische Lage sowie Nachwirkungen aus der Corona-Krise. Aufgrund von Mehreinnahmen durch die weiteren Steuer- und Gebühreneinnahmen sowie  von Minderausgaben im Verwaltungshaushalt sind die Gewerbesteuerausfälle trotzdem gedeckt und die Zuführung zum Vermögenshaushalt sowie der Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt  sind gesichert.
Vermögenshaushalt


Ansatz 2023

voraussichtliches Ergebnis 2023
Veränderungen
wichtigste Einnahmen



Zuwendung für LF 20
Feuerwehr Altomünster
100.000 €


100.000 €


0 €                                                                      
Zuwendungen für
Schultreppe 4
472.300 €

472.300 €

0 €

Rücklagenentnahme
4.000.000 €

4.000.000 €

0 €

Kreditaufnahmen
4.000.000 €

0 €

- 4.000.000 €




wichtigste Ausgaben



Erwerb von
Grundstücken 
2.576.800 €

173.850 €
- 2.402.950 €
Sanierung Rathaus: Altes Rathaus, Verbindungsbau
617.000 €

415.000 €
  
- 202.000 €
Feuerwehrhaus
Altomünster
406.500 €

406.500 €

0 €
Straßenausbaumaßnahmen
und Deckenverstärkungen
500.000 €
500.000 €
0 €
Kanalerneuerung Aichacher Straße
600.000 €

600.000 €

0 €
Straßenbau neue Bauge-biete:
  • Kiemertshofen Nr. 4 „Südlich der Straße nach Übelmanna“
  • Plixenried Nr. 2 „Westlich von Langengern“
  • Randelsried Nr. 3 „Nörd-licher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße“
  • Altomünster Nr. 39 „Öst-lich des Schmelchen-bergs“
  • Wollomoos Nr. 11 „West-lich der Weilachstraße“
440.000 €
 
 0 €

- 440.000 €
Kanalbau neue Baugebiete:
  • Kiemertshofen Nr. 4 „Südlich der Straße nach Übelmanna“
  • Plixenried Nr. 2 „Westlich von Langengern“
  • Randelsried Nr. 3 „Nörd-licher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße“
  • Altomünster Nr. 39 „Öst-lich des Schmelchen-bergs“
  • Wollomoos Nr. 11 „West-lich der Weilachstraße“
430.000 €

0 €

- 430.000 €
Straßenbeleuchtung 
Umrüstung auf LED
210.000 €

210.000 €

0 €
Pumpwerke Erneuerung Elektrotechnik
200.000 €

0 €

- 200.000 €
Geh- und Radweg Stumpfenbach entl. Bahnlinie
185.000 €

185.000 €

0 €
Kanalsanierung in geschlossener Bauweise
175.000 €
175.000 €
0 €
Kanalsanierung Wollomoos Tulpenweg
135.000 €
135.000 €
0 €
Kapitaleinlage Stammkapital
KU AltoPower
100.000 €
100.000 €
0 €
Seniorentagesstätte
Planungskosten
50.000 €
136.400 €
86.400 €

Schuldentilgung
615.285 €

582.954 €

- 32.331 €

Mit der Zuführung vom Verwaltungshaushalt und den Minderausgaben im Vermögenshaushalt ist die Finanzierung des Vermögenshaushalts gesichert.

Zusammenfassung:

  1. Aufgrund dieser Entwicklung wird der Ausgleich des Gesamthaushalts 2023 erreicht werden.
  2. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung wird nicht erforderlich sein.


Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Datenstand vom 02.11.2023 07:16 Uhr