Windenergie im Hofoldinger Forst - Umsetzung des Projekts


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2021 ö beschließend 8

Kurzbericht

Die Gemeinden Aying, Otterfing und Sauerlach wollen eine gemeinsame Gesellschaft zum Betrieb der Windkraft gründen. Die Landkreise München und Miesbach, die derzeit ebenfalls Mitglieder der „Arbeitsgemeinschaft Windenergie Hofoldinger Forst" (ARGE) sind, werden nicht als Gesellschafter beteiligt sein.  
Das gemeinsame Ziel der Gemeinden ist, eine handlungsfähige Gesellschaft mit der Rechtsform einer GmbH zu gründen.  Der Name der Firma lautet: Windenergie Hofoldinger Forst GmbH; Sitz der GmbH ist in Sauerlach. Gegenstand des Unternehmens ist die Erzeugung und Vermarktung von Energie durch Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinden Aying, Otterfing und Sauerlach. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 30.000 €. Davon übernimmt jede Gemeinde einen Anteil von 10.000 €. 
Die Gesellschaft soll einen Aufsichtsrat erhalten. In diesen Aufsichtsrat sollen die drei Gemeinden jeweils drei Vertreter entsenden dürfen. Dabei sollen die drei 1. Bürgermeister von Amts wegen vertreten sein. Zusätzlich soll dann jeder Gemeinderat noch 2 weitere Vertreter entsenden.
Die Form und der Umfang der Beteiligung für Bürger und andere Organisationen ist derzeit noch nicht entschieden. Die endgültige erweiterte Rechtsform wird im weiteren Verfahren festgelegt (Alternativen: GmbH & stille Gesellschafter oder GmbH & Co.KG, Einbindung Genossenschaft). Hier soll auch eine finanzielle Beteiligung für die Landkreise München und Miesbach ermöglicht werden. 
Die GeseIIschaftsgründung der GmbH soll notariell noch im Jahr 2021 durchgeführt werden. Die Vertragsentwürfe zur Errichtung der Gesellschaft und des Gesellschaftsvertrags wurden dem Gemeinderat bereits übermittelt. 
Nach Art. 96 GO sind Entscheidungen der Gemeinde über die Errichtung bzw. Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen der Rechtsaufsichtsbehörde mindestens sechs Wochen vor ihrem Vollzug vorzulegen.
Im Oktober wurde das Zweit-Windertragsgutachten in Auftrag gegeben. Nach der Erstellung des Zweitgutachtens zum Windertrag wird auf der Grundlage der Ergebnisse des Gutachtens die vorliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer überprüft. 
Als nächster Verfahrensschritt in dem gemeinsamen Projekt ist die Vorbereitung der GenehmigungsunterIagen gem. § 4 BImSchG geplant. Dabei soll die neue Gesellschaft eingebunden werden. 

Beschluss 1

Der Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft durch die Gemeinden Aying, Otterfing und Sauerlach mit der Rechtsform einer GmbH wird zugestimmt. Der Name der Firma lautet: Windenergie Hofoldinger Forst GmbH; Sitz der GmbH ist im Rathaus in Sauerlach oder Zukunftsenergie Sauerlach. Gegenstand des Unternehmens ist die Erzeugung und Vermarktung von Energie durch Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinden Aying, Otterfing und Sauerlach. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die GeseIIschaftsgründung auf der Grundlage der vorliegenden Vertragsentwürfe zur Errichtung der Gesellschaft und des Gesellschaftsvertrags abzuschließen. Nach Art. 96 GO ist die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 2

Mit Beschluss vom 23.2.2021 wurde aufgrund der Ergebnisse des Windgutachtens, der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der naturschutzfachlichen Untersuchungen die Errichtung von Windenergieanlagen im Hofoldinger Forst grundsätzlich für wirtschaftlich machbar und ökologisch vertretbar erachtet.
Die Gemeinde Aying führt das Projekt bei positiver Bewertung des Zweit-Windertragsgutachtens sowie der neuen Wirtschaftlichkeitsberechnung fort. Als nächster Verfahrensschritt in dem gemeinsamen Projekt ist die Vorbereitung der GenehmigungsunterIagen gem. § 4 BImSchG durchzuführen. Dabei soll die neue Gesellschaft eingebunden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Datenstand vom 08.12.2021 09:37 Uhr