Planfestellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes auf Antrag der DB Netz AG -Regionalbereich Süd: Bauvorhaben Beseitigung Bahnübergang Großhelfendorf mit Neubau einer Straßenüberführung, Verschiebung Haltepunkt Großhelfendorf u. Umbau BÜ Göggenhofen/Neugöggenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 5

Kurzbericht

Mit Schreiben vom 28.06.2022 hat das Eisenbahn-Bundesamt die Gemeinde Aying um ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsverfahrens gebeten. Dies erfolgte durch Bekanntmachung vom 27.06.2022. Die Unterlagen liegen bis 05.08.2022 in der Gemeinde Aying zur Einsichtnahme aus. 
Darüber hinaus hat die Gemeinde Aying die vom Eisenbahn-Bundesamt genannten und betroffenen Grundstückseigentümer schriftlich über die Maßnahme und das Planfeststellungverfahren informiert. Es haben hierzu auch bereits Termine vor Ort stattgefunden.
Stellungnahmen zur Planung und zum Verfahren können auch nach Ablauf der Frist noch bis einschl. 05.09.2022 beim Eisenbahn-Bundesamt oder bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Jede Person ist berechtigt, eine Stellungnahme abzugeben. Die Abgabe einer Stellungnahme kann schriftlich erfolgen oder mündlich zur Niederschrift.
Mit Schreiben vom 07.07.2022 wurde die Gemeinde Aying auch als Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme bis spätestens 09.09.2022 gebeten.
Der Gemeinderat wurde in der Vergangenheit, also bereits während des Planungsprozesses, mehrfach über die gegenständlichen Planungen informiert. Demnach ist ein Großteil der Planungen bekannt und auch in Abstimmung mit dem Gemeinderat / der Gemeindeverwaltung entstanden.
Bereits am 19.10.2021 fand auch eine Infoveranstaltung der DB Netz für die Öffentlichkeit in der gemeindlichen Turnhalle statt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die o.g. Planung zur Kenntnis.

Mit der Maßnahme besteht grundsätzlich Einverständnis.

Jedoch sind folgende Anregungen/Einwände/Äußerungen nach Auffassung des Gemeinderates noch zu berücksichtigen:

  1. Bereits mit Schreiben vom 24.01.2020 an die SB Station & Service AG und per E-Mail an die DB Netz hat die Gemeinde Aying, damals vertreten durch den 1. Bgm. Eichler, einen Ausbau der Bahnsteige auf 210 m Länge gefordert, um künftig auch Langzüge am Bahnsteig unterzubringen. Dies sollte im aktuellen Verfahren nochmals geprüft werden. Eine spätere Verlängerung der Bahnsteige ist nur mit erhöhtem Aufwand möglich. 
    Die Notwendigkeit einer Verlängerung der Bahnsteige ist ohnehin absehbar, denn angestrebt wird von Seiten des Freistaates Bayern bekanntermaßen der 15-Minuten-Takt auf der Linie S 7 sowie der 2-gleisige Ausbau, so dass im notwendigen Bereich eine nachfragegerechte Zugbildung ermöglicht werden muss. Auch der geplante und notwendige „Ringschluss“, also Herstellung einer S-Bahn-Verbindung von Kreuzstraße nach Holzkirchen, würde davon profitieren (Verbesserung der Erschließung der Metropolregion und Stärkung der Tangentialverkehre zwischen den heutigen Endstationen). 

    Der 2-gleisige Ausbau spielt im Übrigen auch bei der geplanten Breite der Überquerung des künftig tiefergelegten Bahnhofs Großhelfendorf und generell bei der Trassenführung eine entscheidende Rolle. Hier sollte genügend Platz vorgesehen werden.


  1. Die Gemeinde Aying führt derzeit das Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan Nr. 41 „Gewerbe- und Wohnen Großhelfendorf, südlich der Forststraße“ durch. Dies wurde der DB Netz bereits mit Schreiben vom 10.06.2021 mitgeteilt und die einschlägigen Planunterlagen mit Gutachten Büro Müller-BBM und Gemeinderatsbeschlüssen übersendet. 
    Im Mischgebietsbereich des Bebauungsplanes soll betreutes Wohnen – ohne Pflegeanteil - verwirklicht werden. In den bereits stattgefundenen Besprechungen wurden die Planungen von der Lage her immer wieder aufeinander abgestimmt, weshalb eine unvereinbare Überschneidung der Planungen aktuell nicht gesehen wird. 
    Im südöstlichen Bereich der Bebauungsplanung Nr. 41 grenzt die Erschließungsstraße nach aktuellem Planstand direkt an die Bahnmaßnahme an.  Hier ist ggf. die Anbringung von Absturzsicherungen in Form von Leitplanken einzuplanen, die auch geeignet sind, Schwerlastverkehr abzuhalten. Die Gemeinde Aying kann hierfür keine Kostenbeteiligung in Aussicht stellen.


  1. Es wird davon ausgegangen, dass 2 Treppen-Zugänge zum künftigen Bahnsteig umgesetzt werden. Neben der barrierefreien Zuwegung sollten unbedingt auch 2 Treppenbereiche (1x am nördlichen Ende des Bahnsteigs und 1x am südlichen) eingeplant werden. Um auch von Süden her den barrierefreien Zugang zu ermöglichen (ggf. auch mit Fahrrädern), wäre ein entsprechend großer Personenaufzug wünschenswert. Die Umsetzung eines solchen sollte geprüft werden – auch, um evtl. schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fa. Fritzmeier den Zugang zum Arbeitsplatz von den öffentlichen Verkehrsmitteln aus zu erleichtern. 
    Die aktuell vorhandenen Unterstellplätze für Fahrräder sind auf Grund aktueller Erfahrungen nicht mehr ausreichend. Diese sollten deshalb ergänzt und an geeigneter Stelle nachgewiesen werden. 

  1. Je nach Bahnsteiglänge sind 2 (besser 3) überdachte Warteunterstände zu errichten. Am Brückenbauwerk sind, um Spritzwasser bei Regen- und Schnee von der Kreisstraße auf den Bahnsteig zu vermeiden, entsprechende Schutzeinrichtungen am Geländer einzuplanen und umzusetzen.


  1. Um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten, sollten 2 Notrufsäulen errichtet werden. Da der Bahnsteig tiefer liegt und besonders in den Abendstunden die Fahrgastzahlen deutlich sinken, würde dies die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste und wartenden Personen am Bahnsteig verbessern.


  1. Das Planfeststellungsverfahren widerspricht dem Bebauungsplan Nr. 26 „Großhelfendorf, Sondergebiet PKW-Stellplätze“. https://aying.de/wp-content/uploads/2020/09/11plan_0040_2012_bl-26.pdf 
    Eine Änderung des Bebauungsplanes wird von Seiten der Gemeinde Aying nicht durchgeführt. Diese scheint auch nicht erforderlich, da eine planfestgestellte Maßnahme der DB, als übergeordnete Planung, den Bebauungsplan „überlagert“. Es wird davon ausgegangen, dass die wegfallenden Stellplätze der Fa. Fritzmeier durch die DB ausgeglichen werden können. 
Es wird darauf hingewiesen, dass hier auch Baugenehmigungen der Fa. Fritzmeier für die Errichtung der Stellplätze (07.12.2012, 7.1.1-0306/12/F) und Errichtung von Fahrradunterständen (12.12.2018, 4.1-0820/18/V) betroffen sind.


  1. Umbau Bahnübergang Göggenhofen/Neugöggenhofen „An der Gaß“:
    Die Gemeinde Aying begrüßt den Umbau und damit die Verbesserung der Sicherheit des derzeit unbeschrankten Bahnübergangs. 
    Die Gemeinde Aying hat sich bereits mehrfach auch über Gemeinderatsbeschlüsse in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, dass der Bahnübergang als wichtige innerörtliche Verbindung für private Verkehrsverbindungen und auch für Rettungsdienst / Feuerwehr unbedingt erhalten werden soll.
    Im Zuge der Baumaßnahmen soll auch die Straßenführung angepasst werden. Straße und Bahngleis sind deshalb auch vom Höheniveau her anzugleichen.
    Der Bahnübergang wird auch von der Schmutzwasser-Kanalleitung des Zweckverbandes München-Südost unterquert. Hierzu ist insb. auch der Zweckverband München-Südost zu beteiligen.
    Sollte eine Verlegung der Schmutzwasser-Kanalleitung möglich/notwendig sein, sollte nach Auffassung der Gemeinde Aying auch geprüft werden, ob nicht bereits weiter nördlich eine Tieferlegung der Bahnstrecke möglich ist und dadurch notwendiger Grunderwerb vermieden und die geplante aufwändige Straßenführung am Bahnübergang Göggenhofen/Neugöggenhofen entfallen könnte - also auch dort ein Brückenbauwerk möglich wäre.
    Für den Umbau ist der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zwischen DB und der Gemeinde Aying erforderlich. Der 1. Bgm. Wagner wird beauftragt, diese zu prüfen und zu unterzeichnen. Gleiches gilt für den Bereich der Kreisstraße M 8, bei dem die Gemeinde u.a. im Gehwegbereich betroffen ist.

  1. Wie in den Planunterlagen dargestellt, ist auch der Feldweg Fl.Nr. 771 Gemarkung Helfendorf betroffen. Es wird davon ausgegangen, dass der Feldweg Fl.Nr. 771 Gemarkung Helfendorf für die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen - von Neugöggenhofen aus - weiterhin zur Verfügung steht. 
    Nach Abschluss der Bauarbeiten ist der Weg in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen und an die Gemeinde und die für den Unterhalt zuständigen anliegenden Grundstückseigentümer zu übergeben. Entsprechende Abnahmen sind hierfür erforderlich.
    In Richtung Süden, also Kreisstraße M 8, soll der jetzige Feldweg dann künftig als Verbindung für Fußgänger und Radfahrer erhalten bleiben.


  1. Auswirkungen der Planung auf das Bebauungsplangebiet Nr. 33 Großhelfendorf, nördlich Osterholzfeld und Bebauungsplan Nr. 23 „Großhelfendorf, nördlich der Unteren Bahnhofstraße:

Die Gemeinde Aying geht davon aus, dass die o.g. Baugebiete positiv von der gegenständlichen Maßnahme der DB betroffen sind, da die Bahntrasse tiefer gelegt werden soll.
In den jeweiligen Aufstellungsverfahren wurden durch die Gemeinde Aying entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben und im Rahmen der Bauausführung durch die privaten Bauherren auch Maßnahmen umgesetzt.
Im Zuge des Verfahrens muss durch die DB bzw. Sachverständige geprüft werden, ob sich nachteilige Auswirkungen auf bestehendes Baurecht ergibt (z.B. durch Lärm, Schallreflexion oder veränderte Erschütterungen).


  1. Die Gemeinde Aying empfiehlt der Deutschen Bahn ausreichende Versickerungseinrichtungen für den künftig tieferliegenden Teil der Bahnstrecke zu errichten. Auch solche, die mit einem 100-jährigen Regenereignis + Klimazuschlag umgehen können.
    Auf Grund der bekannten Bodenverhältnisse (überwiegend Kies), ist nach Einschätzung der Gemeinde Aying zwar nicht davon auszugehen, dass eine Überschwemmung des Gleiskörpers eintritt, jedoch können auch Einläufe von Versickerungseinrichtungen durch Schmutz, der sich über die Jahre hinweg ansammelt, oder Unwettereinflüsse verschlossen sein und den Betrieb der Bahnlinie ggf. stören.


  1. Als erhaltenswerter Baumbestand im Planbereich wird der „Speierling“ auf Fl.Nr. 616/4 eingestuft, welcher ggf. mit Baumschutzeinrichtungen während der Baumaßnahme zu schützen ist.
    Auf dieser Grundstücksfläche besteht entsprechend den Unterlagen der Gemeinde Aying ein Versickerungs- und Ausgleichsflächenrecht der Deutschen Bahn für den Bahnsteig HP Großhelfendorf, welches im Grundbuch eingetragen ist.
    Dieses wird künftig nicht mehr benötigt und sollte im Zuge des Planfeststellungsverfahrens nach Auffassung der Gemeinde Aying gelöscht werden, also das Grundstück lastenfrei gestellt werden.


  1. Durch die Baumaßnahme sind auch weitere gemeindliche Grundstücke betroffen:

insbesondere folgende Grundstücke:

  • Fl.Nr. 616/10 (Untere Bahnhofstraße 9,11): Hier wurde der DB Netz bereits im Planungsprozess eine gemeindliche Planung für eine Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) vorgelegt. Die Gemeinde geht davon aus, dass die Planung in Bezug auf Bahnlärm positiv betroffen ist und sich die Situation auf Grund der Tieferlegung verbessert. 

  • Statisch dürfen für das Grundstück keine Nachteile durch die Mehrkosten für die Gemeinde Aying entstehen. Die Anlagen der Bahnstrecke sind so umzusetzen, dass auf dem gemeindlichen Grundstück keine Mehrkosten im Falle von Baumaßnahmen anfallen.

  • Sollte das Grundstück Fl.Nr. 616/10 für die Abwicklung der Baumaßnahmen vorübergehend benötigt werden, ist sicherzustellen, dass belasteter Aushub nicht auf diesem Grundstück gelagert wird und sich auch kein Aushub mit dem vorhandenen Oberboden vermischt.

  • Im nördlichen Teil der Fl.Nr. 616/10 befindet sich eine Sickeranlage der Gemeinde Aying, die im Falle von stärkeren Regenereignissen den „Großhelfendorfer Dorfgraben“ oberflächennah versickert und die angrenzenden Wohnbebauungen vor Oberflächenwasser schützt. Durch die Baumaßnahme der DB dürfen keine nachteiligen Auswirkungen entstehen, bzw. ist die tieferliegende Bahnstrecke vor z.B. drückendem Wasser in diesem Bereich zu sichern und der Tiefbereich der Bahnstrecke so auszustatten, dass eine leistungsfähige Versickerung von Niederschlagswasser bzw. wild abfließendem Wasser bei Starkregenereignissen sichergestellt werden kann.


Fl.Nr. 616/8 Gemarkung Helfendorf.
Erweiterungsfläche Bauhof:

Die Gemeinde Aying plant auf dieser Fläche die Errichtung einer Lager- und Fahrzeughalle für den gemeindlichen Bauhof. 
Hierzu wurde die Deutsche Bahn und die DB Netz bereits im aktuell laufenden Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Mit Schreiben vom 26.04.2022 wurde durch die DB Immobilien die Zustimmung zur geplanten Maßnahme erteilt und die Unterschrift auf dem Eingabeplan geleistet.

Es wird davon ausgegangen, dass die gegenständliche Maßnahme der DB der geplanten Baumaßnahme der Gemeinde Aying nicht entgegensteht und auch für dieses Grundstück keine nachteiligen Auswirkungen in Bezug auf Versickerungsverhältnisse und Statik zu erwarten sind.

Auf dem Grundstück wurde im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplangebiets Nr. 33 auch eine Trafostation durch die Bayernwerke errichtet.


  1. Am 19.10.2021 fand auch eine Infoveranstaltung der DB Netz für die Öffentlichkeit in der gemeindlichen Turnhalle statt. Die Erkenntnisse und aufgeworfenen Fragen aus dieser Veranstaltung wurden durch die Gemeindeverwaltung schriftlich zusammengefasst und sind auch Bestandteil der gemeindlichen Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren.


Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die o.g. Punkte als Stellungnahme zum aktuellen Planungsstand im Rahmen der aktuell stattfindenden Auslegung des Planfeststellungsverfahrens beim Eisenbahn- Bundesamt sowie der DB Netz einzureichen.

Weiterhin sind auch die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie z.B. Wasserversorgungsverband Helfendorf, Zweckverband München-Südost über den Inhalt der Stellungnahme der Gemeinde Aying zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2022 11:00 Uhr