Hartmann Irene, Badstr. 8; Einbau eines Zwerchgiebels.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan vom 15.12.2015.

Gemäß § 6 Nr. 5 der Ortsgestaltungssatzung sind Zwerchgiebel bei Gebäuden in einer Bauweise von E + D (Erdgeschoss und Dachgeschoss) mit 1,20 m – 1,60 m Kniestock zulässig.

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2016 13:02 Uhr