Szenthe Anja und Carl, Kehrer Str. 10; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Auf der Oh.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

  • Siehe Eingabeplan mit Antrag auf Genehmigungsfreistellung!

  • Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gagers“ und entspricht der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes. 

  • Der Eingabeplan wurde, soweit möglich, von der Verwaltung geprüft und entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes, sowie der Ortsgestaltungssatzung. Im Übrigen schreibt das Gesetz keine Prüfungspflicht der Gemeinde vor. Sie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen. Die Verantwortung dafür, dass das Vorhaben formell genehmigungsfrei und materiell rechtmäßig ist, obliegt vielmehr allein dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Personen, also neben dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den beigezogenen Fachleuten, sowie den Unternehmern. Diese tragen auch das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Bauausführung und die daraus sich ergebenden Folgen.

  • Für den Fall, dass mit der beantragten Genehmigungsfreistellung Einverständnis besteht, ist eine Beschlussfassung des Gemeinderates nicht erforderlich.

Datenstand vom 13.04.2016 08:15 Uhr