Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses in Sonnen
Daten angezeigt aus Sitzung:
73. Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Christian Reindl plant in Sonnen, Fl.Nr. 1700, das derzeitige Bestandsgebäude (Stadel) abzubrechen und an der Stelle ein Wohnhaus zu errichten. Hierfür hat er einen Antrag auf Vorbescheid gestellt.
Über folgende Fragen ist im Vorbescheid entweder mit „ja“ oder „nein“ zu entscheiden:
- Ist diese neue Art der Bebauung grundsätzlich möglich?
- Gibt es Einschränkungen bzw. Vorgaben bezüglich Größe, Nutzungseinheiten etc.?
- Muss ein Bebauungsplan/eine Ortsabrundungssatzung aufgestellt werden?
Nach Rücksprache mit dem Bauamt/Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ist es sinnvoll, einen Bebauungsplan aufzustellen, da für den Ortsteil Sonnen durch die Bebauung nicht mehr richtig zwischen Innen- und Außenbereich unterschieden werden kann, im Gegenteil zu anderen Ortsteilen in Bad Kohlgrub. Im Bauleitplanverfahren können außerdem die unterschiedlichen Nutzungen, wie z.B. Landwirtschaft, Hotellerie, Wohnnutzung festgeschrieben werden. Dies führt zu Rechtssicherheit bei evtl. künftigen Klagen wegen Emissionen usw.
Der Bauausschuss hat das Vorhaben in der Bauausschusssitzung am 4.10.2019 ausgiebig und kontrovers diskutiert, ob überhaupt diese neue Art der Bebauung möglich sein soll. Er möchte diesbezüglich keine Empfehlung an den Gemeinderat abgeben. Falls der Gemeinderat jedoch dieser neuen Art der Bebauung zustimmen sollte, wird das Aufstellen eines Bebauungsplanes empfohlen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die beantragte neue Art der Bebauung grundsätzlich möglich sein soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 10
Datenstand vom 03.12.2019 13:31 Uhr