Nutzungsänderung, WC-Bestandsaufnahme, Balkonstiche, Zierbalkone, Außentreppe; St.-Martin-Straße 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Vorhaben liegt im Innenbereich (§34 BauGB) in einem Dorfgebiet. Nach der Größe und der Betriebsbeschreibung fügt sich der Gewerbebetrieb in das Gebiet ein. Dies ist jedoch abschließend, ggf. mit Auflagen für den Betrieb, von den Immissionsschutztechnikern des Landratsamtes zu prüfen.
Die Grundstücksgrenzen verlaufen beim Anwesen fast ausschließlich an den Außenmauern (siehe Lageplan). Für die Balkone im Osten und Westen liegt keine Zustimmung des Eigentümers für den Überbau des fremden Grundstücks vor (Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO).
Für die Bemessung der Abstandsflächen können die Balkone im Osten und Westen sowie die Außentreppe nicht außer Betracht bleiben, weil sie nicht mindestens zwei Meter von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben (Art. 6 Abs. 8 Nr. 2 c) BayBO) bzw. über 5m in Anspruch nehmen (Art. 6 Abs. 8 Nr. 2 a) BayBO). Durch die großflächige Ummantelung der Außentreppe und des Balkons im Westen wirken diese wie massive Gebäudeteile und sind deshalb nicht mehr untergeordnet. Sie brauchen deshalb eigene Abstandsflächen, die der Antragsteller weder auf eigenem, noch schriftlich auf fremdem Grundstück nachweisen kann.
Ebenso liegt der Nutzungsänderung keine Stellplatzberechnung bei.
Durch die Lage der neu eingebauten Fenster wird außerdem angenommen, dass der Antragsteller eine Wärmedämmung an der Fassade anbringen will, dies würde größtenteils auf dem Grundstück der Gemeinde erfolgen.
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24. Juni 2019 mit dem Antrag befasst.  

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das bauplanungsrechtliche Einvernehmen.
Das Landratsamt wird gebeten zu prüfen, ob durch die Nutzungsänderung auch der Bestandsschutz entfällt.
Ohne Bestandsschutz ist der Stellplatznachweis zu prüfen. Ebenso bittet die Gemeinde die Abstandsflächen der neuen Bauteile zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Die Gemeinde stimmt als Grundstückseigentümer ausdrücklich einer Überbauung und einer Übernahme der Abstandsflächen nicht zu. Die untere Bauaufsichtsbehörde wird um weitere Schritte gebeten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 04.08.2020 14:43 Uhr