Änderung der Geländehalterschaft


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Am 24.03.2004 wurde auf Antrag vom Deutschen Hängegleiterverband e.V. (DHV) für die 1. Deutsche Tandem Gleitschirmschule GbR eine Erlaubnis für Außenstarts und -landungen mit Gleitsegeln auf den Start- und Landeflächen „Hörnle“, sowie die Geländehalterschaft erteilt.
Mit Bescheid vom 07.05.2008 wurde vom deutschen Hängegleiterverband e.V. (DHV) wieder auf Antrag für das Fluggelände Hörnle eine weitere Außenstarterlaubnis gem. § 25 LuftVG erteilt. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Haltergemeinschaft Hörnle, bestehend aus der Gemeinde Bad Kohlgrub und der 1. Deutschen Tandemschule (vertr. durch Hr. Wolfgang Rupprecht) eingetragen. Bis dahin bestand die Geländehalterschaft bei der 1. Deutschen Tandemschule Gleitschirmschule GbR.
Die Schulungserlaubnisse für das Fluggebiet Hörnle wurden weiterhin von der 1. Deutschen Tandem Gleitschirmschule, durch Herrn Wolfgang Rupprecht im Einvernehmen mit der Gemeinde Bad Kohlgrub ausgestellt. Da es zunehmend Unstimmigkeiten bezüglich der Erlaubnisgebühr zwischen verschiedenen Flugschulen und Herrn Rupprecht gab, wurden auch von der Gemeinde Bad Kohlgrub Schulungserlaubnisse erteilt.
Eine schriftliche Haltervereinbarung zwischen der Gemeinde Bad Kohlgrub und der 1. Deutschen Tandem Gleitsschirmschule bestand nicht und besteht auch aktuell mit der Flugschule Edelweiß nicht.

Mit Bescheid des DHV vom 08.05.2019 wurde die Geländehalterschaft von der 1. Deutschen Tandem Gleitschirmschule auf die Flugschule Edelweiß (vertr. durch Hr. Markus Reuther) übertragen.

Der Liftbeirat hat die Sache am 13.08.2020 behandelt und empfiehlt die Änderung der Geländehalterschaft auf die Flugschule Edelweiß. Laut Mitteilung des DHV vom 15.01.2020 übernehmen in der Regel die örtlichen Vereine oder Flugschulen die Halterschaft und kümmern sich um die Flächen, den Flugbetrieb und die Luftaufsicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Geländehalterschaft auf die Flugschule Edelweiß zu übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.09.2020 11:09 Uhr