1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-16. Sitzung des Gemeinderates, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-16. Sitzung des Gemeinderates 12.10.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat 2021-18. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Friedhof mit seinen Anlagen ist eine kostenrechnende Einrichtung und ist daher grundsätzlich kostendeckend zu bewirtschaften.
Die letzte Gebührenkalkulation fand 2016 statt. Eine Neubewertung steht daher sowohl aufgrund der Laufzeit der genannten Kalkulation als auch hinsichtlich der Erweiterung der Urnenwand an. Weiter wurde die eine Gebührenanpassung aufgrund der überörtlichen Rechnungsprüfung empfohlen.
Derzeit herrscht beim Friedhof eine Kostenunterdeckung. Diese ist jedoch auch zulässig nach Art. 8 Abs. 6 Satz 3 KAG.
Der Vergleich der bisherigen Gebühren zu den neuen stellt sich wie folgt dar (wesentlichen Änderungen): 

Art
bisherige Gebührensätze
neue Gebührensätze
Einzelgräber
298,00 €
436,00 €
2 Grabstellen
572,00 €
845,00 €
3 Grabstellen
870,00 €
1.281,00 €
4 Grabstellen
1.143,00 €
1.690,00 €
5 Grabstellen
0,00 €
2.126,00 €
Urnennische
353,00 €
608,00 €
Sockelgebühr 
50,00 €
50,00 €
Leichenhausbenutzung 
150,00 €
150,00 €

Entfallen soll eine Verlängerungsmöglichkeit von 5 Jahren.
Die sonstigen Gebühren würden gleichbleiben.

Beschluss

Antrag zur Geschäftsordnung von GRM Wörmann:
Die Friedhofsgebührensatzung soll entgegen dem vorgelegten Entwurf auch künftig eine Verlängerungsmöglichkeit der Grab-/Urnennischennutzung, nach Ablauf der Ruhefrist, von fünf Jahren beinhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Datenstand vom 28.12.2021 15:51 Uhr