Badstrasse 7; Bauantrag zum Neubau eines Carports


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-20. Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-20. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller hat auf der Fl.Nr. 1462 einen Carport errichtet in der Annahme, dass dieser verfahrensfrei errichtet werden kann. Dabei macht er geltend, dass die Gemeinde mit Schreiben vom 24.03.2021 keine Einwände gegen die Errichtung erkennt. Bei dem damaligen Antrag ging es jedoch alleine um die Errichtung mit einem flachgeneigten Dach. 
Mit Bescheid des Landratsamtes vom 06.09.2021 wurde das Bauvorhaben eingestellt, da kein Bauantrag eingereicht wurde. Das Bauvorhaben durfte jedoch nach Antrag des Bauwerbers mit Schreiben des Landratsamtes vom 20.09.2021 winterfest gemacht werden.
Der Bauantrag wird nun nachgereicht. Da laut § 11 der Ortsgestaltungssatzung Vorgärten auf einer Tiefe von 2m von Gebäuden jeder Art freizuhalten sind, beantragt der Antragsteller eine Abweichung für den Mindestabstand von Gebäuden zur Straßenbegrenzungslinie.

Zu den Abstandsflächen teilt das Landratsamtes folgendes mit: Obwohl das Dach des Carports eine Trapezform aufweist, wird dieses von einer Stütze in der Flucht der bestehenden Garage gehalten. Da Dachüberstände bei der Berechnung von Abstandsflächen außer Betracht bleiben (außer wenn der Dachüberstand noch zusätzlich abgestützt wird), ist die Abstandsfläche ab der Stütze anzusetzen. Zum Nachbargrundstück (Badstraße 5) ist damit der erforderliche Mindestabstand von 3,00m eingehalten. Zur Badstraße hin dürfen die Abstandsflächen bis zur Straßenmitte gelegt werden. 

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Bauantrag in seiner Sitzung am 09.12.2021 behandelt.
Er empfiehlt dem Gemeinderat nach intensiver Diskussion einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Insbesondere die geplante Höhe des Carports mit 3,90m an der Straßenseite führte zu einer längeren Diskussion. In der Beschlussempfehlung soll ein Hinweis zur Überprüfung der Zulässigkeit durch das Landratsamt mit aufgenommen werden.
Dem Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung betreffend §1 Gärten und Zufahrten Nr. 2, nachdem Vorgärten in einer Tiefe von mindestens 2m, gemessen ab der Straßenbegrenzungslinie (vordere Grundstücksgrenze), von Gebäuden jeder Art freizuhalten sind, kann entsprochen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und beschließt, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen wird gebeten, die Höhe des Carports auf Zulässigkeit zu überprüfen.
Die beantragte isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung betreffend §1 Gärten und Zufahrten Nr. 2, nachdem Vorgärten in einer Tiefe von mindestens 2m, gemessen ab der Straßenbegrenzungslinie (vordere Grundstücksgrenze), von Gebäuden jeder Art freizuhalten sind, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 21.01.2022 10:39 Uhr