Auf der Oh 16; Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-03. Sitzung des Gemeinderates, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-03. Sitzung des Gemeinderates 08.02.2022 ö informativ 10

Sachverhalt

Für das Grundstück Fl.Nr. 1451/27 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage eingereicht.
Antragsgegenständlich ist ein 11,24m x 9,36m großes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage mit 24° Dachneigung. Die nordseitig angebaute Doppelgarage wird mit DN 12° abgeschleppt. Das Einfamilienhaus hat eine Wohnfläche von 159,72 m², die Einliegerwohnung 36,8 m².

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 31 „Gagers“. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach den Festsetzungen im Bebauungsplan. Das geplante Vorhaben weicht hinsichtlich der Zufahrtsbreite (max. 3,50 m zulässig) und der Überschreitung der zulässigen GR für Gebäude inkl. Nebenanlagen (max. 180,00 m²) davon ab. Die geplante GR von 253,80 m² entsteht durch die verbreiterte Zufahrts- und Stellplatzsituation. Der Bauherr beantragt deshalb eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. 

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert.  


Der Antragsteller weist darauf hin, dass die zulässige GR bereits mehrfach im Baugebiet überschritten wurde. Darüber hinaus gibt es Beispiele für verbreiterte Zufahrten. 

Die Verwaltung hat dies geprüft und kann diese Präzedenzfälle bestätigen. Allerdings wurden diese Bauanträge im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens vorgelegt, was keine inhaltliche Prüfung nach sich zieht. 

Die Überschreitung der zulässigen GR ist unkritisch, da bei den anderen Vorhaben die Zufahrten nicht in die GR eingerechnet wurden. 

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Bauantrag in seiner Sitzung am 03.02.2022 eingehend diskutiert. Er empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf FlNr. 1451/27 zu erteilen. Der beantragten isolierten Befreiung wird hinsichtlich der Zufahrtsbreite und der max. Grundfläche zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.-Nr. 1451/27 zu erteilen. Der beantragten isolierten Befreiung wird hinsichtlich der Zufahrtsbreite und der max. Grundfläche zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2022 09:08 Uhr