Erweiterung des Rathausserviceportal; Maßnahmenbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-10. Sitzung des Gemeinderates, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-10. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) vom 14.08.2017 in Verbindung mit dem Bayerischen E-Goverment-Gesetz (BayEGovG) verpflichtet Kommunen, Ihren Bürgerservice auf elektronischem Wege auszubauen. Mit der Förderinitiative „Digitales Rathaus“ des Freistaates Bayern vom Juli 2019 hat dieser seinen Willen bekräftigt, Kommunen auf dem Weg zur geforderten Digitalisierung der Rathäuser zu unterstützen.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 11.08.2020 stehen seit 01.03.2021 in Bad Kohlgrub die ersten 28 Online-Dienste für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Inzwischen wurden weitere Formulare generiert, so dass die Angebotspalette erweitert werden kann.
Die Verwaltung empfiehlt eine Erweiterung um die 40 in der Anlage genannten Formulare. Die Gesamtkosten betragen ca. 13.328,00 Euro und werden grundsätzlich mit 90 Prozent bezuschusst. Die Gesamtförderhöhe beträgt je Kommune maximal 20.000 Euro, wo die Förderung für die Einführung des Rathausserviceportals angerechnet wird. So verbleibt eine Förderhöhe von 9.622,01 Euro, was einer effektiven Förderung von 72,19 Prozent.

Ergänzende Unterlagen sind auch unter www.digitales-rathaus.bayern zu finden.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub beschließt, das Angebot für seine Bürgerinnen und Bürgern an Online-Dienstleistungen um die beiliegenden Formulare zu erweitern und nimmt das Angebot der Firma Komuna GmbH, Altdorf zu einem Gesamtpreis von 13.328,00 Euro an. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung sowie Antragsstellung für die Förderung nach der Förderrichtlinie – digitales Rathaus – FöRdR beauftragt und bevollmächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.08.2022 13:06 Uhr