1. Satzung zur Änderung der Kostensatzung mit Kostenverzeichnis
Daten angezeigt aus Sitzung:
2022-11. Sitzung des Gemeinderates, 09.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Hinblick auf die ab 2023 geltende Umsatzsteuerpflicht für Kommunen (außerhalb des hoheitlichen Bereiches) empfiehlt die Verwaltung eine Anpassung der gemeindlichen Kostensatzung. Hier soll ergänzt werden, dass Amtshandlungen – sofern sie der Umsatzsteuer unterliegen – diese zusätzlich aufgeschlagen wird.
Darüber hinaus wird das Kostenverzeichnis aktualisiert. Hier werden einzelne Kostentatbestände im Wasser- und Abwasserrecht entsprechend dem Muster des Bayerischen Gemeindetages ergänzt. An den tatsächlich erhobenen Gebühren ändert sich dadurch aber nichts, da dass Kostenverzeichnis lediglich den Kostenrahmen der Gemeinde vorgibt.
Beschluss
Auf Grund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Bad Kohlgrub folgende Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung) der Gemeinde Bad Kohlgrub vom 14.09.2016 wird wie folgt geändert:
- § 1 erhält folgende Fassung:
(1) „Die Gemeinde Bad Kohlgrub erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).
(2) Unterliegt die Amtshandlung der Umsatzsteuer, werden die Kosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.“
- Das Kommunale Kostenverzeichnis (KommKVZ) vom 14.09.2016 wird durch die Fassung vom 20.07.2022 ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
GEMEINDE BAD KOHLGRUB
Bad Kohlgrub, XX.08.2022
Franz Degele
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.10.2022 10:24 Uhr