Gemeinde Bad Bayersoien; 6. Änderung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-11. Sitzung des Gemeinderates, 09.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-11. Sitzung des Gemeinderates 09.08.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Bayersoien hat am 14.04.2022 die Aufstellung der o. g. Flächennutzungsplanänderung im Bereich nördlich des Kurparks in Bad Bayersoien beschlossen, den Planentwurf in der Fassung vom 14.04.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Rand von Bad Bayersoien in dem Teil des Orts, in dem die Kuranlagen untergebracht sind. Es grenzt im Norden und Westen an den Schleifmühlweg, im Süden an den Kurpark und im Osten an ein bislang unbebautes Baugrundstück an der Straße „Am Kurpark“. Es umfasst das Grundstück Fl.Nr. 444/1 in der Gemarkung Bad Bayersoien und ist rund 4.900 m² groß. 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Darstellung soll in Sondergebiet „Betreutes Wohnen“ geändert werden. 
Die Flächennutzungsplanänderung wird im zweistufigen Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 19.08.2022. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

Der Gemeinderat hat der Planung im Rahmen der ersten Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) in seiner Sitzung am 18.01.2022 bereits zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Bayersoien zu äußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2022 10:24 Uhr