Ortsbuslinie; Änderung der Fahrzeiten und weitere Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-15. Sitzung des Gemeinderates, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-15. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 24.10.2022 wurde mit der Betreiberin der Ortsbuslinie ein Zwischengespräch geführt, um sich über die Erfahrungen aus dem ersten Vertragsjahr auszutauschen. Dabei wurde festgestellt, dass an Feiertagen keinerlei Nachfrage besteht und das mit Auflage des neuen Fahrplanes zum 01.12.2022 korrigiert werden soll. Vielmehr wurde der Bus an den gesetzlichen Feiertagen (Hl. Abend, 1. Und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester, Neujahr, Hl. Drei Könige, Ostern, Pfingsten, Fronleichnam, Allerheiligen) überhaupt nicht genutzt. An den anderen Feiertagen (Karfreitag, 1. Mai, Tag der Deutschen Einheit, Maria Himmelfahrt) waren max. drei Fahrten. Da die Gemeinde angehalten ist, mit den Ressourcen sorgsam umzugehen, schlägt die Verwaltung vor, den Ortsbus künftig an gesetzlichen Feiertagen nicht mehr anzubieten.

Ähnlich verhält es sich mit den Wochenenden im Winterhalbjahr. Die Aufzeichnungen des letzten Winters haben gezeigt, dass in der Zeit von November bis einschließlich März keine Nachfrage herrscht. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Ortsbus an den Wochenenden von 01.12.2022 bis 31.03.2023 und von 01.11.2023 bis 30.11.2023 nicht mehr anzubieten.

Da es im Bereich des ÖPNV mittlerweile verschiedenste Konzepte gibt, wurde im Hinblick auf steigende Benzinpreise die Notwendigkeit eines Ortsbusses mit festen Fahrzeiten hinterfragt. Es ist unbestritten, dass die Haltestelle am Bahnhof bei ankommenden Zügen angefahren werden sollte und hier Fahrgäste das Angebot nutzen. Darüber hinaus wäre es nach Ansicht der Verwaltung und auch der Betreiberin der Buslinie ausreichend, ein sog. „Ruftaxi“ anzubieten. Dieses Modell wurde in ähnlicher Form bereits in anderen Orten erfolgreich umgesetzt. Der Fahrplan sieht dann keine Abfahrtszeiten, sondern nur noch Haltepunkte, vor deren Zahl bei Bedarf beliebig erweitert werden kann. An den Haltestellen wird die Handynummer des Busfahrers veröffentlicht, damit die Mitfahrer anrufen und um Mitnahme bitten können. Der Fahrer kann dann abschätzen und umgehend mitteilen, wann er den Mitfahrer an der vereinbarten Haltestelle abholen kann. Aufgrund der überschaubaren Ortsgröße ist dies wohl unter 10 Minuten möglich. Anders als das Angebot in Murnau sollte die Installation einer App nicht erforderlich sein. Um die Mitnahme niederschwellig und für alle Altersgruppe einfach zu gestalten, sollte ein Anruf genügen.

Mit diesem Modell könnten unnötige Leerfahrten auf ein Mindestmaß reduziert werden. Durch die telefonische Absprache (die der Mitfahrer natürlich auch schon im Hotel vornehmen kann) weiß der Mitfahrer, wann er ungefähr mit dem Bus zu rechnen hat. Um kein Konkurrenzangebot zu Taxiunternehmen aufzubauen, ist das Angebot nur nach verbindlichem Anruf und nur im Ortsgebiet möglich. Wie bereits erwähnt, wäre man dabei bei der Auswahl der Haltestellen auch äußerst flexibel und könnte die Ortsteile ergänzen. Die Neuerung sollte in Verbindung mit der zu veröffentlichten Rufnummer an den Haltestellen gut sichtbar angebracht werden. Mit einem Info-Flyer sollten alle Beherbergungsbetriebe, Geschäfte usw. darüber informieren.

Die Regierung von Oberbayern begrüßt dieses Modell im Rahmen der ÖPNV-Förderung und hat zugesichert, dieses ebenfalls zu fördern. Die Ausgaben für den Ortsbus belaufen sich vertragsgemäß auf 70.299 Euro brutto pro Jahr. Die Einnahme aus der ÖPNV-Förderung betragen (der zweite Abschlag wurde noch nicht geleistet) ca. 15.000 Euro. 

Der Vertrag mit der Betreiberin endet zum 30.11.2023. Der Gemeinderat hat zu entscheiden, ob im Falle einer Neuausschreibung die Variante eines Rufbusses gewählt werden soll. 

Darüber hinaus hat das Gremium darüber zu entscheiden, ob das Angebot weiterhin kostenfrei angeboten werden soll. Ein entgeltlicher Betrieb der Ortsbuslinie hätte ab 2023 (Umstellung auf § 2b UmStG) den Vorteil, dass diese steuerpflichtigen Einnahmen im Rahmen des BgA Parkplätze mit deren Verluste verrechnet werden könnten.

Die Zahl der Fahrgäste des letzten Jahres:

 
Gesamt
Januar
486
Februar
523
März
503
April
834
Mai
1105
Juni
1375
Juli
fehlt
August
fehlt
September
603
Oktober
266
November
0
Dezember
0
Gesamt
5429

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die Ortsbuslinie von 01.12.2022 bis zum Ende der Vertragslaufzeit am 30.11.2023 an gesetzlichen Feiertagen einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, den Betrieb der Ortsbuslinie von 01.12.2022 bis 31.03.2023, sowie vom 01.11.2023 bis 30.11.2023 an den Wochenenden (Samstag und Sonntag) einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12

Beschluss 3

Der Gemeinderat stimmt der Einführung eines sog. Ruftaxis grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuausschreibung des Ortsbusses zum 01.12.2023 ohne starre Fahrplanzeiten vorzunehmen. Die ÖPNV-Förderung bei der Regierung von Oberbayern ist hierfür zu beantragen. Die Haltepunkte sind vom Gemeinderat festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuausschreibung des Ortsbusses zum 01.12.2023 wie bisher mit den bestehenden Fahrplanzeiten für ein Jahr bis 30.11.2024, ohne Feiertage, auszuschreiben. Die ÖPNV-Förderung bei der Regierung von Oberbayern ist hierfür zu beantragen. Der Gemeinderat wird sich zur nächsten Ausschreibung unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Erfahrungen mit der Einführung eines Ruftaxis beschäftigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 5

Der Gemeinderat möchte weiterhin auf die Erhebung von Fahrpreisen verzichten. Der Beschluss vom 10.11.2021 wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2022 13:32 Uhr