Hauptstraße 14 (Schmiedgasse 4); Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-04. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-04. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Eigentümer des Anwesens Hauptstraße 14 (Schmiedgasse 4) plant die Errichtung eines Carports im nördlichen Bereich seines Grundstückes mit Zufahrt aus der Schmiedgasse. Der Carport mit einer Fläche von 49m² soll in Holz mit Satteldach ausgeführt werden. Das Vorhaben widerspricht § 10 Nr. 1 der Ortsgestaltungssatzung, da der geforderte Stauraum zu öffentlichen Verkehrsflächen nicht eingehalten werden kann. 

Mit Schreiben vom 24.03.2022 beantragt der Eigentümer die Befreiung von den Festsetzungen der Satzung. Bei einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass die gegenüberliegende bestehende Garage ebenfalls keinen Stauraum zur Verkehrsfläche einhält. 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Mischgebiet (MI) dargestellt. Für diesen Bereich wurde kein Bebauungsplan aufgestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Vorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 6 Abs 7 i.V.m. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a BayBO. 

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von § 10 Nr. 1 der Ortsgestaltungssatzung zu. Auf die zulässige Gebäudehöhe von 3 Metern ist zu achten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2022 13:26 Uhr