Gemeinde Saulgrub; 7. Änderung des Flächennutzungsplane und Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der Römerstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-15. Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-15. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat Saulgrub hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.04.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der Römerstraße“ und in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.06.2022 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde vom 17.05.2023 bis 16.06.2023 für den Bebauungsplan und vom 07.09.2022 bis 10.10.2022 für die Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. 

Der Gemeinderat Saulgrub hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 09.02.2023 die Entwürfe zu o.a. Bauleitplänen mit Begründungen und Umweltbericht gebilligt, und beschlossen, sie auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen (gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB).

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 06.10.2023. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden. 

Ein ortsansässiges Holztransportunternehmen möchte im Rahmen eines vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes gem. § 12 BauGB eine Halle zur Lagerung von Betriebsmaterialien sowie eine Unterstellhalle für Betriebsfahrzeuge errichten. Um die planungsrechtlichen Grundlagen hierfür zu schaffen, hat der Gemeinderat beschlossen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Parallel hierzu muss der Flächennutzungsplan geändert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich in dem Bereich die ungesicherte Hauptwasserleitung der Wasserversorgung Bad Kohlgrub befindet. Diese sollte in dem Zusammenhang grundbuchrechtlich gesichert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der Römerstraße“ der Gemeinde Saulgrub zu äußern. Die in der Nähe befindliche Wasserhauptleitung ist zu sichern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2023 09:07 Uhr