Gemeinde Saulgrub; 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes „Ammergauer Straße Süd“
Daten angezeigt aus Sitzung:
2024-05. Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat Saulgrub hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.09.2023 beschlossen, die 8. Änderung des Flächennutzungsplans sowie im Parallelverfahren die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ammergauer Straße Süd“ durchzuführen. Der Bereich befindet sich am südlichen Ortsrand von Saulgrub an der Ammergauer Straße. Das Grundstück mit der FlNr. 596/35 soll in zwei Baugrundstücke geteilt und mit Wohnhäusern bebaut werden. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 0,133 ha. Das Grundstück wird derzeit als Grünfläche genutzt.
Um die planungsrechtliche Grundlage für den Bau der Wohnhäuser zu schaffen, hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan „Ammergauer Straße Süd“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 19.04.2024. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden.
Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung am 12.07.2022 und 10.10.2023 mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich beschäftigt bzw. zugestimmt.
Der Gemeinderat Saulgrub hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 beschlossen, das Verfahren in ein Regelverfahren überzuleiten weshalb eine erneute Öffentlichkeits- bzw. Trägerbeteiligung erforderlich ist. Nach dem vorliegenden Gerichtsurteil zur Unvereinbarkeit des § 13b BauGB mit EU-Recht haben Gemeinden die Möglichkeit laufende Aufstellungsverfahren entweder in das Regelverfahren überzuleiten oder die am 01.01.2024 in Kraft getretene Reparaturregelung in Anspruch zu nehmen. Die Gemeinde Saulgrub hat sich für die erste Variante entschieden. Eine Änderung der Planung erfolgt dadurch nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ammergauer Straße Süd“ der Gemeinde Saulgrub zu äußern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.05.2024 12:48 Uhr