Großenast 103; Anbau einer Tiefstreuliegehalle an das bestehende Stallgebäude


Daten angezeigt aus Sitzung:  2024-03. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2024-03. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.05.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 1776 (Großenast 103) wurde ein Antrag zum Anbau einer Tiefstreuliegehalle am bestehenden Stallgebäude eingereicht. Der Anbau mit einer Größe von 10,00x5,50m (55m²) ist offen, erfolgt in Holzbauweise und wird am Gebäudebestand an der Südostseite abgeschleppt. Die Wandhöhe beträgt 3,95m, Ziegeleindeckung wie im Bestand bei einer Dachneigung von ca. 15° (Hauptgebäude hat ca. 40°).

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Demnach sind im Außenbereich Vorhaben die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsgestaltungssatzung.


Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau einer Tiefstreuliegehalle am bestehenden Stallgebäude im Anwesen Großenast 103.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2024 10:29 Uhr