Flst. Nr. 1717/5; Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  2025-01. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2025-01. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.01.2025 ö 6

Sachverhalt

Beantragt wird die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf FlNr. 1717/5. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 43 „Zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße“.

Die beiden Gebäude haben eine Größe von 15,88 x 10,48m bzw. 15,88 x 12,07m mit insgesamt 9 Wohneinheiten zwischen 56,76 und 82,38 m². Die gesamte Wohnfläche betragt 602,79 m². Die Dachneigung beträgt 26°, Wandhöhe 4,76m, Kniestock 1,49m. Die Firsthöhe beträgt 7,70m bzw. 7,35m. An der südöstlichen Seite wird ein jeweils 4,00m breiter Zwerchgiebel mit DN 25° angebaut. 


Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen einfachen Bebauungsplanes Nr. 43 „Zwischen Baumgartner- und Fallerstraße“. Das Grundstück ist darin als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB, in Kombination mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung sowie den Festsetzungen des B-Planes einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Beantragt wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich einer Baugrenzenüberschreitung durch die beiden nordöstlichen Balkone sowie der nordöstlichen Terrasse.

Die gemäß Ortsgestaltungssatzung geforderten Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen (Tiefgarage mit 12 Stellplätzen, 1 oberirdischer Stellplatz).


Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. Das anfallende Niederschlagswasser soll in den bestehenden Regenwasserkanal in der Fallerstraße eingeleitet werden.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf FlNr. 1717/5.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 1

Beschluss 2

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 43 „Zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße“ wird hinsichtlich der beantragten Baugrenzenüberschreitung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.04.2025 12:24 Uhr