Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages; Neuerlass zum 01.03.2021 -Wiedervorlage
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 11.02.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 11.02.2020 | ö | beschließend | 10 |
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 10.03.2020 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
- Der Kurbeitrag wird von 2,00 € pro Person und Nacht auf 2,40 € erhöht
- Es wird ein Kurbeitrag in Höhe von 2,40 € pro Person und Nacht eingeführt, für Personen die auf Berghütten übernachten. Der Kur- und Tourismusausschuss schlägt eine Veranlagung analog der Gemeinde Unterammergau vor, die den vollen Beitragssatz für Übernachtungsgäste auf Berghütten erhebt (1,50 € pro Person und Nacht)
- Schwerbehinderte ab 80 % sind künftig kurbeitragsfrei (bisher wurden sie mit der Hälfte des Kurbeitrages veranlagt)
- Folgende Befreiungstatbestände entfallen:
- Kurbeitragspflichtige ab dem 20. Aufenthalt (diese Befreiung gilt bis zum 31.12.2009)
- Passanten, die nur eine Nacht in Bad Kohlgrub verweilen
- Eine Kumulierung des Kurbeitrages ab 20 Aufenthaltstagen zu einem Pauschalkurbeitrag erfolgt nicht mehr. Personen die am Stück mehr als 21 Tage im Gemeindegebiet sich aufhalten, sind ab dem 22. Tag weiterhin befreit, analog der anderen Ammertal-Gemeinden
- Eine Familienermäßigung wird gestrichen (Halber Kurbeitrag für die 3. Person, Kurbeitragsfrei ab der 4. Person)
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Zusatzvermerk „B“ waren bisher vom Kurbeitrag befreit und werden künftig mit 50 % des regulären Kurbeitragssatzes veranlagt
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Beschluss 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13
Beschluss 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9
Beschluss 5
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8
Beschluss 6
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7