Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  62. Gemeinderatssitzung, 23.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 7.2

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB durchzuführen. Im vereinfachten Verfahren findet keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB statt (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
Was die Öffentlichkeitsbeteiligung betrifft, wird die Gemeinde Berg die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchführen (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 BauGB) und was die Behördenbeteiligung anbelangt, findet gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann – nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2025 11:34 Uhr