Daten angezeigt aus Sitzung:
65. Gemeinderatssitzung, 27.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bayerische Gemeindetag hat sich entschieden, die Kooperation zur Durchführung von Bündelausschreibungen im Strom- und Gasbereich neu auszuschreiben. Die bisherige Zusammenarbeit mit der Kubus GmbH endet, neuer Vertragspartner ist zukünftig die enPORTAL GmbH in Pronsdorf (Schleswig-Holstein).
Die enPORTAL GmbH wird in Zusammenarbeit mit der Tochtergesellschaft des Bay. Gemeindetags – der Bayerischen Gemeindetag Kommunal GmbH – die Durchführung der vorgenannten Energiebeschaffungen anbieten.
Für die Teilnahme der Gemeinde Berg ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags zur Durchführung einer Beschaffung von Strom / Gas im Rahmen von Bündelausschreibungen erforderlich (Nr. 1 der Beschlussvorlage). Der Vertragsinhalt kann der entsprechenden Vorlage entnommen werden. Auf den Leistungsinhalt in § 1 des Vertrags wird verwiesen. Für diese Leistungsdurchführung würden nach derzeitigem Stand der Abnahmestellen (83 SLP, 5 RLM) für eine Strombündelausschreibung Kosten in Höhe von 3088,05 Euro brutto und für eine Gasbündelausschreibung (6 SLP) Kosten in Höhe von 672,35 Euro brutto entstehen.
Da die aktuellen Strombelieferungsverträge der Gemeinde Berg (RLM, SLP, HS, SB) mit dem 31.12.2025 enden, ist eine Beschaffung für die Jahre 2026 ff. noch in diesem Jahr erforderlich.
Aufgrund der geplanten Zeitschiene sind bereits jetzt wichtige Regelungen zu dieser Ausschreibung zu treffen (siehe Nr. 2 bis 6 der Beschlussvorlage). Hingewiesen wird insbesondere auf Nr. 2. Der Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH wird die Vollmacht erteilt, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen – damit auch die Zuschlagsentscheidung – für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben (siehe auch Nr. 5) dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.
Hierzu erläutern die Beteiligten, dass sich eine gesonderte Zuschlagsentscheidung der Gemeinde auf Empfehlung der enPORTAL GmbH oder der Bayerischen Kommunal-GmbH bei einer losweisen Nachfragebündelung mit engen Zeitvorgaben und bei Beteiligung einer Vielzahl von Gemeinden weder zeitlich noch organisatorisch realisieren lässt.
Diese Vorgehensweise entspricht der vergangenen Regelung mit der Kubus GmbH.
Dieser vorgenannte Dienstleistungsvertrag hat zunächst eine Laufzeit bis Ende 2030, kann aber zweimal um drei Jahre verlängert werden. Weiter ist die Gemeinde als Auftraggeber nicht verpflichtet, die enPORTAL GmbH mit der Durchführung weiterer Ausschreibungen zu beauftragen.
Da die Beschaffung von Strom und Gas über die Teilnahme an Bündelausschreibungen bay. Kommunen – mit Ausnahme des Vertragsschlusses „Straßenbeleuchtung“ im Jahr 2022 aufgrund der damaligen schweren Marktturbulenzen - in der Regel marktgerechte Preise sowie ein rechtssicheres Verfahren für die Gemeinde Berg bewirkt hat, wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, den Dienstleistungsvertrag mit der enPORTAL GmbH abzuschließen sowie die entsprechenden Vollmachten gemäß beiliegender Beschlussvorlage zu erteilen. Sollte sich herausstellen, dass das Verfahren nicht zufriedenstellend für die Gemeinde Berg abläuft, kann bei nachfolgenden Ausschreibungen entsprechend reagiert werden.
Diskussionsverlauf
Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Laufzeit von 3 Jahren festgelegt werden soll oder ob auch Laufzeiten von 1, 2 oder 3 Jahren wählbar wären. Aufgrund der aktuell unsicheren Lage und möglicher Festlegungen im Bundestag sollte dies in Betracht gezogen werden.
Beschluss 1
Hinweis zur Abstimmung in der Gesamtheit oder mittels Einzelbeschlüssen:
Der Gemeinderat hat die Möglichkeit, die vorliegenden Beschlussvorschläge in der Gesamtheit anzunehmen (mit einer Abstimmung also mehrerer Einzelbeschlüsse gem. Vorlage zu fassen).
- Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:
Es soll
- Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten unterschiedlich) beschafft werden oder
- 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden oder
- 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 2
- Der Erste Bürgermeister Peter Bergler wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Be-schaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.
- Der Erste Bürgermeister Peter Bergler wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.
- Der Erste Bürgermeister Peter Bergler wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden
- Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.
- Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.04.2025 09:06 Uhr