Antrag auf Vorbescheid: Neubau einer Bäckereifiliale mit Gastbereich und Drive-Schalter auf dem Grundstück FlNr. 734/90 der Gemarkung Loderbach in Richtheim
Daten angezeigt aus Sitzung:
50. Gemeinderatssitzung, 25.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Richtheim-Straßfeld“.
Im Bebauungsplan ist für das Grundstück bzgl. der Gebietsart ein Gewerbegebiet mit Einschränkungen festgesetzt. In diesem ist die Bäckereifiliale mit Gastbereich und Drive-Schalter als „Gewerbebetrieb aller Art“ allgemein zulässig (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).
Gemäß Buchstabe B Nr. 1.3 der textlichen Festsetzungen sind im eingeschränkten Gewerbegebiet (GEe) max. 2 Einzelhandelsbetriebe bis max. 800 m² Verkaufsfläche zulässig. Da im GEe bisher noch kein Einzelhandelsbetrieb angesiedelt ist, wird die Vorgabe erfüllt. Die Verkaufsfläche ist im derzeitigen Vorbescheidsverfahren noch nicht angegeben, würde aber im Baugenehmigungsverfahren abgeprüft werden. Ein Überschreiten der max. Verkaufsfläche kann aber im vorliegenden Fall ausgeschlossen werden, da der Baukörper selbst nur eine Fläche von 390 m² einnehmen würde.
Die Einhaltung der in den textlichen Festsetzungen niedergeschriebenen Emissionskontingenten würde im Rahmen eines späteren Baugenehmigungsverfahrens geprüft werden.
Bzgl. der verkehrstechnischen Erschließung gibt der Planer an, dass die im Bebauungsplan vorgegebenen Zufahrts- und Ausfahrtspunkte eingehalten würden. Da die direkte Ausfahrt zur Staatsstraße auf Grund einer geplanten Teilung des Grundstücks nicht mehr möglich wäre sollen gegenseitige Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte niedergeschrieben werden, die im Baugenehmigungsverfahren vorzulegen sind.
Das Bauvorhaben würde weiter unter der zulässigen Grundflächenzahl von 0,8 liegen (hier grob errechnet: 0,66), die Baugrenze wird eingehalten, die maximal zulässige Dreigeschossigkeit würde mit dem geplanten einem Geschoss eingehalten werden; das geplante Flachdach ist allgemein zulässig.
Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.
Diskussionsverlauf
Die Mitglieder des Gemeinderates welche diesen Bauantrag ablehnen bringen u. a. folgende Argumente vor.
- Eine weitere Bäckerei ist zu viel in diesem Bereich.
- Ursprünglich war für dieses Grundstück eine Tankstelle mit Werkstatt geplant.
- Senioren sind auf Bäckereien in der Ortschaft Berg angewiesen; durch die Errichtung einer weiteren Bäckerei könnten diese ihren Standort in Berg aufgeben.
- Verkehr aus Richtung Neumarkt wird nach Richtheim-Straßfeld gezogen.
Beschluss
Abstimmung über den Antrag auf Vorbescheid: Neubau einer Bäckereifiliale mit Gastbereich und Drive-Schalter auf dem Grundstück FlNr. 734/90 der Gemarkung Loderbach in Richtheim.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14
Datenstand vom 21.03.2025 10:57 Uhr