Herr Michael Vogel, Vorstand der Jurenergie eG, stellt dem Gemeinderat für die geplanten Solarparks „Stöckelsberg“ und „Häuselstein“ das Konzept zur Bürgerbeteiligung vor. Die drei geplanten Flächen haben zusammen eine Leistung von rund 24,2 Megawatt peak (MWp). Die Investitionskosten belaufen sich auf etwa 10 Millionen Euro, wovon rund 1,8 Millionen Euro durch Eigenkapital gedeckt werden. Davon stammen 650.000 Euro aus einem Crowdfunding über die Plattform „Südwerk“ und 1,15 Millionen Euro aus Genossenschaftsanteilen der Jurenergie eG.
Ein zentrales Element des Projekts ist die Bürgerbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger können sich direkt über Nachrangdarlehen an den Projekten beteiligen – mit Beträgen zwischen 500 und 20.000 Euro, einer Laufzeit von fünf Jahren und Zinsen von bis zu 4,5 % pro Jahr. Die Abwicklung erfolgt vollständig online über eine Beteiligungsplattform. Dieses Modell bietet eine transparente und einfache Möglichkeit, sich finanziell an der Energiewende zu beteiligen.
Herr Vogel stellt außerdem die Jurenergie eG als Bürgerenergie- und Kommunalgenossenschaft vor. Die Genossenschaft besteht seit 2010, hat über 900 Mitglieder und investiert vor allem in Photovoltaik- und Windenergieprojekte. Aktuell betreibt sie unter anderem fünf Windkraftanlagen, elf Aufdach-PV-Anlagen und entwickelt zahlreiche Freiflächenprojekte mit zusammen über 150 MW Leistung. Die Dividenden liegen im Durchschnitt bei rund 2,7 % pro Jahr, sind aber abhängig vom Ertrag der Anlagen. Eine Mitgliedschaft ist ab 500 Euro möglich, aktuell gilt jedoch ein Aufnahmestopp bis voraussichtlich Ende 2025.
Für die Gemeinde ergeben sich durch das Projekt finanzielle Vorteile: Durch die sogenannte Wertschöpfungsabgabe gemäß § 6 EEG erhält die Kommune jährlich rund 50.500 Euro – unabhängig vom Gewinn. Hinzu kommen potenzielle Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
Die nächsten Schritte sehen den Abschluss des Durchführungsvertrags mit integriertem Bürgerbeteiligungskonzept im Juni 2025 und den Satzungsbeschluss im Juli/August 2025 vor. Der Bau eines Umspannwerks ist von Mai 2025 bis Mai 2027 geplant, Baubeginn und Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger erfolgen ab dem ersten Halbjahr 2027.
Die förmliche Beteiligung bzgl. der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Die Abwägung der Stellungnahmen und – soweit sich keine rechtlichen Hindernisse mehr ergeben – der Satzungs- und Feststellungsbeschluss sollen in (einer) der nächsten Sitzung(en) erfolgen.
Gemäß dem kommunalen Leitfaden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist zur Bürgerbeteiligung ein Informations- und Kommunikationskonzept vorzusehen. Explizit ist folgendes niedergeschrieben:
„Bürgerbeteiligung an der regionalen Wertschöpfung mit niedriger Einstiegsschwelle für die Bürger. Vorrangig soll sich die Beteiligung an die Bürger der belegenen Gemarkung und Gemeinde richten. Hierfür ist ein Informations- und Kommunikationskonzept für die Bürger (z. B. Informationsveranstaltungen) vorzusehen.“
Dieses Informations- und Kommunikationskonzept wird in der Sitzung vom Vorhabenträger, der Fa. SÜDWERK Energie GmbH, vorgestellt.