Mit Schreiben vom 13.05.2025 teilt der DJK-SV Berg e.V. mit, dass bei der Jahreshauptversammlung der DJK Berg am 08.04.2022 ein Darlehen für den Bau von Sportstätten in Höhe von 180.000 Euro beschlossen worden ist und dieses mit Zuschüssen am 30.06.2025 getilgt werden sollte. Diesem Schreiben ist weiter zu entnehmen, dass diese Anträge zwar bewilligt sind, sich aber die Auszahlung verzögern wird, und nun das bisherige Darlehen durch ein neues Darlehen in Höhe von 150.000 Euro abgelöst werden muss. Hingewiesen wird zudem, dass die DJK Berg zum Stichtag 30.000 Euro sondertilgen wird.
Ferner wird mitgeteilt, dass zum 01.07.2025 ein variables Neudarlehen mit Sondertilgungsrecht in Höhe von 150.000 Euro aufgenommen wird. Je nach Geldeingang der bewilligten BLSV-Anträge wird die Laufzeit bis zu 2 Jahre betragen.
Der DJK-SV Berg e.V. beantragt zur Ablösung des Darlehens die Übernahme der Bürgschaft durch die Gemeinde Berg.
Hierzu ist festzustellen:
Die DJK Berg benötigte im Jahr 2022 zur Finanzierung der Baumaßnahmen (Kegelbahnen und Beleuchtungsanlagen Sportplätze) u. a. ein Darlehen für die Zwischenfinanzierung der Zuschüsse in Höhe von 180.000 Euro mit einer Laufzeit von 3 – 5 Jahren.
Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am 28.07.2022 u. a. dem Antrag der DJK Berg zur Absicherung des Darlehens der Übernahme der Bürgschaft in Höhe von 180.000 Euro als Ausfallbürgschaft zu.
Mit Schreiben vom 23.04.2025 und 05.05.2025 hat der BLSV (Resort Förderung Sportstätte) dem DJK-SV Berg e.V. drei Bewertungsschreiben zu den Baumaßnahmen (Kegelbahnen und Beleuchtungsanlagen Sportplätze) zukommen lassen. Diese Schreiben dienten gleichzeitig als Anhörung im Sinne des Verfahrensrechts. Diese Schreiben stellen nach den eingereichten Antragsunterlagen auf einer Bemessungsrundlage von 254.027,00 Euro (Gesamtkosten nach Aktenlage: 275.628,00 Euro) und einem Staatsmittelzuschuss von 39,97 %, 40,00 % bzw. 39,95 % einen Zuschuss in Höhe von 101.550,00 Euro in Aussicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Schreiben keine Bewilligungen oder aber zumindest Zusicherungen nach Art. 38 BayVwVfG darstellen und der Maßnahmenträger das Risiko einer ausfallenden Förderung trägt. Nachfolgend würde bei einer ganz oder teilweise ausbleibenden Zuwendung der Staatsmittel das Risiko bei einer Ausfallbürgschaft – bei nicht erfolgter Tilgung sowie erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger - auch den Bürgen treffen.
Von Seiten des BLSV werden aber mit dem Verweis auf die aktuellen Sportförderrichtlinien keine vorab erfolgenden Teil- bzw. Gesamtbewilligungen ausgestellt.
Zur Zwischenfinanzierung bis zum erwarteten Zuwendungseingang von Mitteln aus den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern (Abwicklung durch den beliehenen Unternehmer BLSV e.V.) soll ein Darlehen in Höhe von 150.000 Euro aufgenommen werden.
Von Seiten des Vereins, der DJK Berg, wird die Gemeinde Berg um Übernahme einer kommunalen Ausfallbürgschaft als Voraussetzung zur Gewährung des Bankdarlehens für die Baumaßnahmen 2022 „Kegelbahnen, Beleuchtungsanlagen Sportplätze“ (Absicherung des Darlehens für den Kreditgeber) gebeten.
Die Absicherung von Darlehen durch die Gemeinde Berg für Vereine im Gemeindegebiet ist in der Vergangenheit bereits bei zahlreichen Baumaßnahmen erfolgt. Im konkreten Fall handelt es sich nicht- wie meist - um die Absicherung eines Langfristdarlehens mit regulären Tilgungen, sondern um eine Absicherung einer Zwischenfinanzierung für im Raum stehende Fördergelder.
Im Zuge der Bürgschaftsübernahme sind von der Gemeinde Berg die entsprechenden kommunalrechtlichen (insbesondere Art. 72 GO i. V. mit der Verordnung über kreditähnliche kommunale Rechtsgeschäfte - KommKredV; Art. 61 Abs. 3 GO) und haushaltsrechtlichen Vorschriften (keine Zulässigkeit von selbstschuldnerischen Bürgschaften) zu beachten.
Der nun vorliegende Vorgang ist genehmigungspflichtig und dementsprechend dem Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., SG Kommunalangelegenheiten zur rechtsaufsichtlichen Genehmigung vorzulegen.