Aufstellung des Bebauungsplans "Zum Brühl" in Berg - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Gemeinderatssitzung, 26.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 68. Gemeinderatssitzung 26.06.2025 ö 2.4

Sachverhalt

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll es nachfragenden Bauwerbern ermöglicht werden, Wohnbauvorhaben in Berg zu realisieren.
Der vorgesehene räumlich Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Zum Brühl“ mit einer Fläche von ca. 17.500 m² soll sich auf die Fl.-Nrn.
1431 (Teilfläche), 1432, 1433, 1434, 1435, 1436 (Teilfläche), 1443, 1443/1, 1443/2, 1443/3, 1444, 1445,1446 und 1447
der Gemarkung Berg b. Neumarkt i.d.OPf. erstrecken:
Zur Deckung der Nachfragen im Hinblick auf Wohngrund sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festzusetzen.
Die Planung ist erforderlich um im Hauptort Berg Möglichkeiten zur künftigen Entwicklung von Wohnbauflächen zu schaffen. Die o. g. Flächen befinden sich zum Großteil im Eigentum der Gemeinde Berg, schließen unmittelbar an den bestehenden Ortsrand an und sind dementsprechend prädestiniert für eine bauplanungsrechtliche Erschließung.
Zur vorbereitenden Bauleitplanung wird festgestellt, dass der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplans im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan bereits als Allgemeines Wohngebiet dargestellt ist. Demnach wird das Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB durch eine Umsetzung der Planung erfüllt.
Sowohl die Begründung als auch der planerische Teil für den Bebauungsplan werden bei entsprechender, heutiger Beschlussfassung von einem Planungsbüro erarbeitet. In einer der kommenden Sitzung wäre über die Billigung der Planunterlagen sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu befinden

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt dargestellten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplans „Zum Brühl“. Als Art der baulichen Nutzung soll für dieses künftige Baugebiet ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2025 09:07 Uhr