Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll es nachfragenden Bauwerbern ermöglicht werden, Wohnbauvorhaben in Berg zu realisieren.
Der vorgesehene räumlich Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Zum Brühl“ mit einer Fläche von ca. 17.500 m² soll sich auf die Fl.-Nrn.
1431 (Teilfläche), 1432, 1433, 1434, 1435, 1436 (Teilfläche), 1443, 1443/1, 1443/2, 1443/3, 1444, 1445,1446 und 1447
der Gemarkung Berg b. Neumarkt i.d.OPf. erstrecken:
Zur Deckung der Nachfragen im Hinblick auf Wohngrund sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festzusetzen.
Die Planung ist erforderlich um im Hauptort Berg Möglichkeiten zur künftigen Entwicklung von Wohnbauflächen zu schaffen. Die o. g. Flächen befinden sich zum Großteil im Eigentum der Gemeinde Berg, schließen unmittelbar an den bestehenden Ortsrand an und sind dementsprechend prädestiniert für eine bauplanungsrechtliche Erschließung.
Zur vorbereitenden Bauleitplanung wird festgestellt, dass der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplans im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan bereits als Allgemeines Wohngebiet dargestellt ist. Demnach wird das Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB durch eine Umsetzung der Planung erfüllt.
Sowohl die Begründung als auch der planerische Teil für den Bebauungsplan werden bei entsprechender, heutiger Beschlussfassung von einem Planungsbüro erarbeitet. In einer der kommenden Sitzung wäre über die Billigung der Planunterlagen sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu befinden