Neubau Wohnhaus mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 767/4 der Gemarkung Haimburg in Oberwall
Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Gemeinderatssitzung, 28.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Carport in Oberwall. Die FlNr. 767/4 ist im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Das Gebäude fügt sich in Bezug auf die Größe des Baukörpers in die Umgebungsbebauung ein. Im Ort Oberwall gibt es bereits ein weiteres Wohngebäude mit Flachdach.
Die Erschließung hat über die Hausanschlussleitungen des südlichen Nachbarn zu erfolgen und gilt insofern als gesichert. Die Nachbarbeteiligung ist vollständig.
Im Umgriffsbereich des Bauvorhabens befindet sich eine Gashochdruckleitung der Fa. Bayernwerk. Der Antragsteller soll über diesen Sachverhalt informiert werden. Er hat vor Baubeginn und Verrohrung des Grabens im Zufahrtsbereich Rücksprache mit der Fa. Bayernwerk zu halten. Die Verrohrung des Grabens darf auch ausschließlich – wie in den Bauantragsunterlagen auch angegeben – nur im Bereich der Zufahrt erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Der Antragsteller soll über die Gashochdruckleitung im Umgriffsbereich seines Bauvorhabens informiert werden und bzgl. der Leitung vor Baubeginn Kontakt zu der Fa. Bayernwerk aufnehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.03.2025 10:54 Uhr