Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg – Südost 1“ sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 21 - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
52. Gemeinderatssitzung, 26.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhabengebiet befindet sich im Südosten zum Ort Bischberg in einer Entfernung von ca. 810,00 Metern (geringste Entfernung) und wäre ca. 7,03 ha groß. Die mit Modulen überstellbare Fläche ist mit ca. 3,95 ha angegeben. Damit hält sie mit den zwei anderen in der Gemarkung Sindlbach beantragten Flächen die vom Gemeinderat gesetzten 15 ha pro Gemarkung ein.
Das Vorhabengebiet liegt in einer leicht nach Süden abfallenden Hanglange und ist lt. EnergieAtlas Bayern vom Ort Bischberg teilweise einsehbar.
Die Anforderungen des Kriterienkatalogs der Gemeinde Berg sind erfüllt.
Ein Einspeisepunkt kann von der Antragstellerin nach dem Aufstellungsbeschluss beantragt werden.
Dem Gemeinderat wird die geplante Situation anhand einer 3D-Abbildung (Energie-Atlas Bayern) dargestellt. (HINWEIS: Die Bilder besitzen keinerlei Rechtsverbindlichkeit)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 12 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg-Südost 1“ für einen Bereich von 7,03 ha. Dieser Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Ebenso beschließt der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Berg durch das Deckblatt Nr. 21 für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg-Südost 1“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
Datenstand vom 18.06.2024 11:34 Uhr