Bündnis 90/Die Grünen Berg Antrag Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf.


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Gemeinderatssitzung, 26.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 11.03.2024 wird von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berg der Antrag auf Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. gestellt. 

In diesem Antrag wird u. a. angeführt, dass die Kommune und natürlich auch der Gemeinderat stets angehalten sind, nach dem Grundsatz der Sparsamkeit zu handeln. Da die derzeitige Satzung es verbietet, Bürgerentscheide mit ohnehin anstehenden Wahlterminen zu kombinieren, wird vorgeschlagen, diese Satzung dahingengehend zu überarbeiten, dass eine gleichzeitige Durchführung von Entscheiden und Wahlen nicht mehr ausgeschlossen ist. Wenn möglich, sollte die grundsätzlich begrüßenswerte bürgernahe und -freundliche Ausgestaltung der Satzung trotzdem beibehalten werden.

Es wurde daher folgender Antrag gestellt: 
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. (BBS) so anzupassen, dass Bürgerentscheide grundsätzlich auch parallel zu anderen Wahlen stattfinden können.


Hierzu ist von Seiten der Verwaltung festzustellen:

Art. 18a Abs. 10 Satz 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) besagt, dass die Möglichkeiten der brieflichen Abstimmung zu gewährleisten ist. Gemäß Art. 18a Abs. 10 Satz 5 GO kann der Gemeinderat beschließen, dass die Abstimmungsscheine mit Briefabstimmungsunterlagen ohne vorherigen Antrag an alle abstimmungsberechtigten Personen versandt werden. Dies gilt jedoch nicht für Bürgerentscheide, die am Tag der Gemeindewahl, Landkreiswahl, Bezirkswahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Europawahl oder eines Volksentscheids stattfinden (vgl. Art. 18a Abs. 10 Satz 6 GO).

Art. 18a GO enthält zwar verschiedene Regelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, Näheres zur Durchführung eines Bürgerentscheids fehlt aber in der Gemeindeordnung. Daher wird zur Abwicklung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden empfohlen, eine entsprechende Satzung zu erlassen.
Der Gemeinderat hat daher am 02.09.2020 die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. (BBS) beschlossen, welche am 05.09.2020 in Kraft getreten ist.

Da Art. 18a Abs. 10 Satz 4 GO es nicht ausschließt, Briefabstimmungsunterlagen auch ohne vorherigen Antrag allen Stimmberechtigten zu übersenden, wurde in der vom Gemeinderat am 02.09.2020 erlassenen Satzung u. a. mitaufgenommen, dass allen Stimmberechtigten zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung auch die Abstimmungsscheine und die Briefabstimmungsunterlagen von Amts wegen ohne Antrag zugestellt werden (vgl. §§ 18, 20, 21 BBS).
Dies wurde zum einen wegen der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2020 aufgenommen und zum andern auch, um eine höhere Abstimmungsbeteiligung durch das unaufgeforderte Versenden der Briefabstimmungsunterlagen an alle Stimmberechtigten zu erreichen.

Ferner darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Mitarbeiter im Bürgerbüro ohnehin vor Wahlen immenses leisten, da durch die stetige Zunahme der Briefwähler es im Vorfeld vor dem eigentlichen Wahltag durch die Ausstellung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro zu Mehrarbeit neben der alltäglichen Arbeit kommt. Durch die Aufnahme in die Satzung, dass bei Bürgerentscheiden jede stimmberechtigte Person ihren Abstimmungsschein und die Unterlagen für die Briefabstimmung ohne Antrag von der Kommune erhalten, kann so eine Doppelbelastung der Mitarbeiter vermieden werden.

Von Herrn Gemeinderat Stefan Haas wurde der Antrag gestellt, dass die Verwaltung die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. (BBS) so anpassen sollte, dass Bürgerentscheide grundsätzlich auch parallel zu anderen Wahlen stattfinden können.

Sofern diesem Antrag stattgegeben werden soll, kann von der Verwaltung nur ein Satzungsentwurf dahingehend erarbeitet werden, dass bei Bürgerentscheiden die Zustellung des Abstimmungsscheines und der Unterlagen für die Briefabstimmung an jeden Stimmberechtigten nicht mehr unaufgefordert zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung durch die Kommune erfolgt. Demnach würde wie bei Wahlen eine Briefabstimmung nur auf Antrag möglich sein.

Eine Kombination beider Modelle in einer Satzung, wie von Herrn Haas beantragt, ist nicht möglich. Es genügt nicht – wie beispielsweise von Gemeinderat Haas vorgeschlagen – eine Ergänzung des § 18 Abs. 1 BBS, welche wie folgt lauten würde: „Die direkte Aussendung der Unterlagen für die Briefabstimmung kann bei parallel stattfindenden Wahlen durch den Gemeinderat ausgesetzt werden.“ Die Satzung ist als Ganzes zu sehen, wo nicht nur ein Paragraph zu ändern bzw. zu ergänzen ist, da in der Folge mehrere Paragraphen zusammenhängen (Beispiel: §§ 18, 20, 21 BBS).

Möglich wäre auch, die bestehende Satzung vorerst zu belassen, und falls sich erneut ein Bürgerbegehren anbahnt – über welches die Gemeindebürger und -bürgerinnen entscheiden sollen – der Gemeinderat erst zu diesem Zeitpunkt eine Entscheidung trifft, wie mit der Briefabstimmung verfahren werden soll. Ggf. müsste dann eine Satzungsänderung erfolgen. Dieser Fall würde sowieso erst eintreten, wenn in dem vorgegebenen Zeitraum zum Abhalten eines Bürgerentscheides eine Wahl anstehen würde. 
Ergänzend ist noch auf Art. 10 GLKrWG hinzuweisen, welcher besagt, dass grundsätzlich am Tag einer Wahl keine sonstigen Abstimmungen stattfinden dürfen. Das bedeutet, sofern von der Kommune Zusammenlegungen von Wahlen und Abstimmungen beabsichtigt wären, würden diese ohnehin der Zustimmung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration bedürfen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Stefan Haas erläutert in Kürze noch einmal den Antrag und erklärt, die Formulierungen so abzuändern, damit der Gemeinderat in Zukunft die Möglichkeit hätte, wenn erneute Wahlen anstehen, die Vorgehensweise vorab im Gremium mit zu entscheiden. Gegebenenfalls könnten so künftige Bürgerentscheide mit anstehenden Wahlen zusammen durchgeführt werden.

Beschluss

Danach erfolgt die Abstimmung über den von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berg eingereichten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 18

Datenstand vom 18.06.2024 11:34 Uhr