Feststellung und die Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Gemeinderatssitzung, 25.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 53. Gemeinderatssitzung 25.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2024 bekannt gegeben. Die veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie weitere Erklärungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen zu den Prüfungsfeststellungen wurden nicht erhoben. 

Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. 

Die Jahresrechnung 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt: 

1. Feststellung des Ergebnisses gemäß § 79 KommHV-K


Verwaltungshaushalt 
- EUR -
Vermögenshaushalt 
- EUR -
Gesamthaushalt 
- EUR -
Soll-Einnahmen
17.419.327,95
27.453.374,73
44.872.702,68
+neue Haushaltseinnahmereste
                 0,00
                 0,00
                 0,00
-Abgang alter Haushalts-einnahmereste
769.971,62
                 0,00
                 769.971,62
-Abgang alter Kassen-ausgabereste
                 0,00
                 0,00
0,00
Bereinigte Soll-Einnahmen
16.649.356,33
27.453.374,73
44.102.731,06




Soll-Ausgaben



+neue Haushaltsausgabereste
16.649.356,33
27.453.374,73
44.102.731,06
-Abgang alter Haushalts-ausgabereste
                 0,00
                 0,00
                 0,00
-Abgang alter Kassen-ausgabereste
                 0,00
                 0,00
                 0,00
Bereinigte Soll-Ausgaben
16.649.356,33
27.453.374,73
44.102.731,06




Unterschied (Fehlbetrag)
                 0,00
                 0,00
                 0,00

2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder




Unerledigte Vorschüsse
0,00 EUR
Unerledigte Verwahrgelder
1.105,04 EUR





3. Stand des Vermögens, der Schulden und der Rücklagen


Stand zu Beginn des 
Haushaltsjahres 
Zugang
- EUR -
Abgang
- EUR -
Stand am Ende des 
Haushaltsjahres 
- EUR -
Vermögen 
nach § 76 Abs. 1 KommHV-K. 
162.044,54
5,90
50,00
162.000,44
Vermögen 
nach § 76 Abs. 2 KommHV-K.
- nicht erfasst bzw. externe Globalkalkulation - 
- nicht erfasst bzw. externe Globalkalkulation - 
- nicht erfasst bzw. externe Globalkalkulation - 
- nicht erfasst bzw. externe Globalkalkulation - 
Schulden
                0,00
                0,00
                0,00
                0,00
Allg. Rücklagen
150.000,00
0,00
                           50,00
149.950,00

Beschluss 1

Die Jahresrechnung 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO mit dargestellten Ergebnissen festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Berg b.Neumarkt i.d.OPf. für das Haushaltsjahr 2022 wird mit den in gleicher Sitzung festgestellten Ergebnissen die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO erteilt.

Hinweis: 
Da sich die Entlastung der Jahresrechnung an den Ersten Bürgermeister wendet, liegt bei Beratung und Entscheidung über die Entlastung eine persönliche Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO vor. Das bedeutet, dass der Erste Bürgermeister auch nicht den Vorsitz führen darf. Den Vorsitz bei der Abstimmung zu TOP 7 führt somit der Zweite Bürgermeister Christian Lehmeyer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2024 10:53 Uhr