Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Gemeinderatssitzung, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Siehe zu Tagesordnungspunkt 4.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Alois Braun frägt nach, ob das der Gemeinde Berg zugesagte Grundstück bereits schriftlich dokumentiert sei. Die Verwaltung teilt mit, dass die notarielle Beurkundung des Grundstücksankaufs nach dem Satzungsbeschluss zu dieser Satzung, aber vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfolgen wird.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Richtheim für das Gebiet „Richtheim-Ost“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) betreffend der Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 1075 der Gemarkung Loderbach. Von der Pflicht zur förmlichen Durchführung einer Umweltprüfung (vgl. § 2 Abs. 4 BauGB) ist die Einbeziehungssatzung ausgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.03.2025 10:10 Uhr