Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1476 der Gemarkung Berg in Berg


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Gemeinderatssitzung, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 5.5

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gänswiesen“. Mit dem Bauvorhaben soll die Garage zu Wohnzwecken aufgestockt werden.
Da das Bauvorhaben nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans einhält, beantragen die Bauherren die Befreiung von verschiedenen Punkten, wie folgt:
  • Die Baugrenze wird nach Osten, zur Hinteren Bühlstraße, um ca. 4,86 m mit der geplanten Erweiterung überschritten.

  • Nach Punkt 0.1 des Bebauungsplans ist ein seitlicher Mindestabstand des Hauptgebäudes zur Nachbargrenze von 4,00 Metern einzuhalten.
Da die Aufstockung für Wohnzwecke gedacht und damit dem Hauptgebäude zuzurechnen ist gilt diese Festsetzung auch für den vorliegenden Bauantrag. Die Aufstockung ist direkt an die Grenze geplant.
  • Nach Punkt 0.6 des Bebauungsplans ist als Dachform nur ein Satteldach mit einer Neigung von 28 – 34 ° zulässig.
Die Erweiterung ist als Flachdach geplant.
Nach Ansicht der Verwaltung können die Befreiungen erteilt werden, da – wie die Bauherren bzw. der Entwurfsverfasser bereits richtig in ihrer Begründung zur Befreiung darlegen – die Baugrenze bereits mit der bestehenden Garage um 3,28 m überschritten wird und sich mit dem Überstand der Erweiterung im Dachgeschoss nun ein im Vergleich zur bisherigen Überschreitung geringfügige Mehrung ergibt, die Nachbarn einer Erweiterung/Aufstockung als Grenzbau zustimmen und auch die sich entsprechend ergebenden Abstandsflächen übernehmen sowie sich ein Referenzbau mit Flachdach (gesamtes Gebäude) im weiteren Umgriffsbereich befindet.
Die Grundzüge der Planung werden durch die Befreiungen nicht berührt. Weiter sind sie städtebaulich vertretbar.
Die Zustimmung der Eigentümer der Nachbargrundstücke wurde erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Die Befreiung von den genehmigungshindernden Festsetzungen des Bebauungsplans „Gänswiesen“ wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2025 10:10 Uhr