Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Gemeinderatssitzung, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Siehe zu Tagesordnungspunkt 4.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Alois Braun frägt nach, ob das der Gemeinde Berg zugesagte Grundstück bereits schriftlich dokumentiert sei. Die Verwaltung teilt mit, dass die notarielle Beurkundung des Grundstücksankaufs nach dem Satzungsbeschluss zu dieser Satzung, aber vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfolgen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Richtheim für das Gebiet „Richtheim-Ost“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) betreffend der Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 1075 der Gemarkung Loderbach. Von der Pflicht zur förmlichen Durchführung einer Umweltprüfung (vgl. § 2 Abs. 4 BauGB) ist die Einbeziehungssatzung ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2025 10:10 Uhr