Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 "Herz Jesu Höhenrain" a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 8

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 „Herz Jesu Höhenrain“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.08.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte tabellarische Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 2

b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 100 „Herz Jesu Höhenrain“ werden in der Sitzung des Gemeinderates am 04.08.2020 in der Fassung vom 04.08.2020 gebilligt.

Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 100 „Herz Jesu Höhenrain“ und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können.

Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 04.03.2021 15:26 Uhr