- Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der Freilegung der Grundflächen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teilmaßnahme abgeschlossen ist.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung der Fahrbahn, auch Richtungsfahrbahn, der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald die Fahrbahn programmmäßig hergestellt ist.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung der Radwege der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung der Gehwege der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung von gemeinsamen Geh- und Radwegen auf der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung von unselbstständigen Parkplätzen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung von Mehrzweckstreifen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung der Mischflächen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung von Sammelstraßen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung von Parkflächen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung von Grünanlagen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung der Beleuchtungseinrichtungen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung der Entwässerungseinrichtungen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.