Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines Bestandshauses mit anschließendem Ersatzbau eines Einfamilienhauses im Außenbereich auf dem Grundstück Fl. Nr. 47 der Gemarkung Kempfenhausen, Lüßweg 13, OT Kempfenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2019 ö beschließend 6

Beschluss 1

Die positive Stellungnahme bezüglich der Fragen 1 bis 5 gilt lediglich unter Voraussetzung der gesicherten Niederschlagswasserbeseitigung.


Zu Frage 1:

Der Abbruch des bestehenden Gebäudes ist zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die positive Stellungnahme bezüglich der Fragen 1 bis 5 gilt lediglich unter Voraussetzung der gesicherten Niederschlagswasserbeseitigung.


Zu Frage 2:

Die Errichtung eines Einfamilienhauses als Ersatzbau mit einer Grundfläche von 80 m², einer Wandhöhe von 4,44 m und einer Firsthöhe von 6,28 m ist planungsrechtlich zulässig. Ebenso ist die Errichtung einer 36 m² großen Garage mit einer mittleren Wandhöhe von 3,00 m planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die positive Stellungnahme bezüglich der Fragen 1 bis 5 gilt lediglich unter Voraussetzung der gesicherten Niederschlagswasserbeseitigung.


Zu Frage 3:

Die Errichtung eines Kellergeschosses ist grundsätzlich zulässig. Eine umfangreiche Prüfung hinsichtlich der Maße obliegt dem Baugenehmigungsverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die positive Stellungnahme bezüglich der Fragen 1 bis 5 gilt lediglich unter Voraussetzung der gesicherten Niederschlagswasserbeseitigung.


Zu Frage 4:


Diese Frage kann ausschließlich im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens beantwortet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die positive Stellungnahme bezüglich der Fragen 1 bis 5 gilt lediglich unter Voraussetzung der gesicherten Niederschlagswasserbeseitigung.


Zu Frage 5:


Die Errichtung einer untergeordneten Gaube ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2020 11:28 Uhr